Wohnsitzverlagerung nach Irland
Die Republik Irland ist eines der Urgesteine der Europäische Union. Sie ist nicht Teil des Vereinigten Königreichs und sollte nicht mit Nord-Irland verwechselt werden.
Irland ist nämlich einzigartig! Nicht nur ‚Global Player‘ wie Apple, Google oder Starbucks haben das längst erkannt. Viele mittelständische Unternehmen verlagern ganze Standorte in die kleine Inselrepublik.
Kein Wunder, der Unternehmenssteuersatz mit nur 12,5% zählt zu den niedrigsten in der ganzen EU. Für Firmen, die an Internationalisierung denken, aber den Zugang zum Binnenmarkt der EU nicht verlieren möchten, ist Irland ein besonders unternehmerfreundlicher Standort.
Das Wetter ist sicher Geschmackssache doch die gute logistische Anbindung an den Rest der EU, die englische Sprache und das Common Law sowie eine arbeitswütige und junge Schar von Arbeitnehmern bieten in Kombination mit politischer Stabilität besondere Anreize und geradezu paradiesische Bedingungen für Unternehmer aus aller Welt.
Unternehmenssteuersatz von 12,5%
Wer hat nicht von den großen Konzernen gehört, die ihre Zelte nach und nach in Irland aufschlagen, um den europäischen Markt zu erobern? Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Irland geradezu paradiesische Bedingungen für Unternehmen bieten. Das wundert nicht sonderlich, weil der Unternehmenssteuersatz bei gerade einmal 12,5% liegt.
Das ist längst nicht der einzige Grund seinen Lebensmittelpunkt nach Irland zu verlagern. In Irland und insbesondere in der Hauptstadt Dublin gibt es eine arbeitswillige und besonders junge Bevölkerung, es wird Englisch gesprochen, es gilt Common Law und durch die EU-Mitgliedschaft erlangt der Unternehmer Zugang zum Binnenmarkt inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Um die Steuervorteile in Irland zu nutzen, sollten Sie genug Substanz vor Ort vorweisen können, dies realisieren Sie durch ein Firmengründung in Irland, einen ortsansässiger Geschäftsführer und ein Bankkonto in Irland. Weitere Mitarbeiter, ein Büro, aktive Einnahmen sowie ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb runden das Bild ab.
Non-Dom Status in Irland – 0% auf Auslandseinkünfte
Non-Dom bedeutet Non Domiciled (nicht domiziliert uzw. im steuerlichen Kontext). Im Klartext heißt das für Ausländer (Deutsche, Österreicher und viele mehr), die in Irland ihren Lebensmittelpunkt nachweisen können, dass sie nur diejenigen Gelder in Irland versteuern müssen, die dort ihre Quelle haben z.B. lokales Ladengeschäft oder die nach Irland überwiesen werden, z.B. auf ein irisches Konto (=Remittance Base).
Ein Auslandskonto oder ein Depot, das Erträge abwirft bleibt also steuerfrei solange eben dieses Einkommen nicht nach Irland transferiert wird. Außerhalb Irlands lassen sich diese Erträge nach Herzenslust bewegen und weiter vermehren. Für Investoren also die ideale Umgebung um das Kapital legal und steuerfrei zu vermehren.
Schnelle Entschuldung durch besonders freundliches Insolvenzrecht
Wer sich für eine schnelle Entschuldung innerhalb von 12 bzw. 18 Monaten interessiert, der kann seine Altlasten in Irland abstreifen. Um nach irischem Recht antragsberechtigt für ein Bankruptcy-Verfahren zu sein muss der Schuldner zunächst sechs Monate seinen wirtschaftlichen Interessenschwerpunkt nachweisen können.
Das macht er indem er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Österreich auflöst, einen neuen in der Republik Irland begründet und anhand von Belegen beweist, dass er tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt in Irland hat. Um die tatsächliche Lebensführung nachweisen zu können wird jede Menge Dokumentation fällig.
Dazu zählen Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kontoauszüge, Arztrechnungen, Gehalts- oder Einkommensnachweise aus wirtschaftliche Betätigung als Selbständiger oder Angestellter und vieles mehr. Gelingt der Nachweis und betragen die Verbindlichkeiten wenigstens 20.000 EUR, dann kann nach einem gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens in Irland beantragt werden.
Das Verfahren selbst dauert gerade einmal 12 Monate, anschließend erfolgt die Restschuldbefreiung (Discharge). Danach ist der ehemalige Schuldner schuldenfrei und kann ohne die Altlasten wieder durchstarten. Die Privatinsolvenz in Irland ist der derzeit kürzeste und sicherste Weg um wirtschaftlichen Schiffbruch zu bereinigen.