Firmengründung in Ungarn

Firmengründung in Ungarn – Ungarische Kft gründen

Eine Firma in Ungarn zu gründen kann viele Vorteile mit sich bringen. Neben den niedrigen Unternehmenssteuern sind auch die jährlichen Unterhaltskosten der Gesellschaft, die niedrigen Lohnkosten und das gut ausgebildete Personal erwähnenswert.

Ungarn ist seit dem 1. Mai 2004 ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union und seit dem 21. Dezember 2007 zudem auch Mitglied des Schengen-Raums. Das Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2018 rund 180 Milliarden US-Dollar, was einem Pro-Kopf-Wert von rund 16.484 US-Dollar entspricht. Tendenz steigend.

Für wen eignet sich eine Firmengründung in Ungarn?

Die Firmengründung in Ungarn ist vor allem für Unternehmer, Freelancer, Marketing-Experten, FBA-Händler geeignet, die in der Lage sind Substanz in Ungarn aufzubauen oder nach Ungarn auszuwandern.

Eine Firma in Ungarn zu gründen ist vergleichsweise günstig und bietet in Kombination mit einem steuerlichen Wohnsitz in Ungarn zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union. Um in den Genuss der niedrigen ungarischen Steuersätze zu gelangen, ist ein ortsansässiger Geschäftsführer sowie ein Büro unerlässlich.

Die Steuerersparnis gegenüber anderen Ländern macht sich insbesondere bei hohen Gewinnen bemerkbar. Grundsätzlich gilt, je höher der zu versteuernde Jahresgewinn in Ungarn ausfällt, desto höher ist der Steuervorteil gegenüber den Hochsteuerländern.

Aber auch bei überschaubarem Gewinn lohnt sich die Firmengründung in Ungarn, wenn Sie sämtliche zahlungswirksame Vorteile zu Ihren Gunsten nutzen. Nehmen Sie daher stets Ihre derzeitigen Strukturkosten, Unternehmenssteuern, Ihre persönlichen Kosten für die tägliche Lebensführung, sowie Einkommenssteuern mit ins Kalkül.

Zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Mitgliedschaft, ein liberales Gesellschaftsrecht und Steuervorteile lassen sich in Ungarn nutzen.

Ab wann sich eine Firmengründung in Ungarn rechnet

Je nach Höhe des Jahresgewinns fällt die steuerliche Hebelwirkung aus. Die nachstehende Grafik soll diesen Sachverhalt für Sie veranschaulichen. Finden Sie sich in diesen Größenordnungen wieder?

Steuern in Ungarn im Vergleich zu Deutschland

Der steuerliche Effekt macht sich besonders bei höheren Gewinnen bemerkbar. In Ungarn lohnt es sich auch, neben den niedrigen Unternehmenssteuern, Lebenshaltungskosten auch die niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten in die Erwägungen einzubeziehen.

Unternehmenssteuern in Ungarn im internationalen Vergleich

Die Firmengründung in Ungarn führt unweigerlich zu der Frage, ob diese im internationalen Vergleich im Hinblick auf die Unternehmenssteuern wettbewerbsfähig ist.

Schließlich entscheidet die Unternehmensbesteuerung darüber, wie viel Kapital eine Gesellschaft in Forschung und Entwicklung investieren, in Form von Reserven zurückstellen oder Gewinn an die Gesellschafter ausschütten kann.

In Deutschland werden beispielsweise knapp 30% fällig, wohingegen der Unternehmenssteuersatz in Ungarn lediglich bei 9% liegt. Da der deutsche Staat vergleichsweise ungenügsam ist, bleibt deutschen Unternehmen weniger Kapital, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Steuern in Ungarn im internationalen Vergleich

Kosten einer Firmengründung in Ungarn

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Buchen Sie hierfür einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen:

Firmengründung Ungarn Kosten

Fallen Sie nicht auf windige „Berater“ herein, sondern nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch, wenigstens telefonisch oder besser noch persönlich.

Bei der Wahl Ihres Dienstleisters kommt es zwar durchaus auf die Preisgestaltung an, jedoch zählt insbesondere die zuverlässige Sicherstellung Ihrer unternehmerischen Interessen:

Dazu zählt selbstverständlich die Wahrung von Fristen, die Erfüllung gesetzlicher Rahmenbedingungen und eine gute und plausible Kommunikation mit kurzen Reaktionszeiten.

Das Stammkapital der ungarischen Kft liegt bei 3 Mio. HUF, dies entspricht etwa 8.600 EUR. In Deutschland beträgt das erforderliche Stammkapital einer GmbH 25.000 €, außerdem ist notarielle Unterstützung notwendig.

Auch in Ungarn besteht Buchhaltungspflicht, die Pflicht zur Abgabe von VAT/VIES-Voranmeldungen und Erklärungen, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Bilanz.

Der „Automatische Informationsaustausch“ in Ungarn

Der Automatische Informationsaustausch findet auch bei ungarischen Banken statt und sorgt dafür, dass Auslandskonten in teilnehmenden Ländern, wie z.B. Ungarn und Deutschland oder Österreich stets an die Finanzbehörden Ihres Wohnsitzstaats gemeldet werden.

Ein Bankgeheimnis existiert in Ungarn de facto nicht. Die Luft wird zwar für Steuerhinterzieher dünner, jedoch brauchen sich ehrliche Unternehmer mit Wohnsitz und Unternehmenssitz in Ungarn keine Sorgen zu machen, da sie sich gesetzeskonform verhalten.

Automatischer Informationsaustausch in Ungarn

Privatkonto und Geschäftskonto in Ungarn

Falls Sie ein Privat- oder Geschäftskonto in Ungarn eröffnen möchten, können wir wertvolle Hilfestellung bei der Kontoeröffnung mit lokalen Banken leisten. Alternativ lässt sich ein Konto mit einer belgischen IBAN realisieren, auch sind Auslandskonten in zahlreichen anderen Ländern denkbar.

Nutzen Sie die Vorteile einer Firmengründung in Ungarn

 

  • Niedrige Unternehmenssteuern von 9%
  • Niedrige Quellensteuer von 15%
  • Niedrige Lohnkosten
  • Niedrige Lohnnebenkosten
  • Niedrige Kosten für Büroräumlichkeiten
  • Niedrige Kosten für die Lebensführung
  • Gut ausgebildete Fachkräfte
  • EU Mitgliedschaft
  • Teilnahme am Schengener Abkommen
  • Zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen

Welche Rolle spielt der Wohnsitz des Gesellschafters/Geschäftsführers?

Der Wohnsitz des Geschäftsführers entscheidet darüber, wo die Gesellschaft den Sitz der geschäftlichen Oberleitung inne hat. Danach richtet sich dann auch in der Regel die Unternehmensbesteuerung.

Daraus folgt: Ohne einen in Ungarn ortsansässigen Geschäftsführer lässt sich der günstige Unternehmenssteuersatz von nur 9% nicht umsetzen.

Beim Wohnsitz des Gesellschafters gibt es etwas mehr Spielraum, dieser kann sich sowohl innerhalb als auch außerhalb Ungarns befinden. Allerdings gilt es die gesetzlichen Regelungen des Wohnsitzstaats und die Höhe der fälligen Quellensteuer zu beachten.

Wohnsitz Deutschland bzw. Ungarn

Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich

Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich müssen zwingend für ausreichende Substanz in Ungarn achten. Dazu zählt ein Geschäftsführer, der das Tagesgeschäft von Ungarn aus wahrnimmt. Ein Strohmann (Steuerberater oder Rechtsanwalt) reicht nicht aus.

Ebenfalls unzulässig ist ein Frühstücksdirektor, der Anweisungen aus Deutschland oder Österreich ausführt. Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb, sowie aktive Einnahmen vor Ort in Ungarn sind Grundvoraussetzung, damit diese Struktur anerkannt wird.

  • Aktive Einnahmen (Handel, Dienstleistungen uvm.)
  • Ortsansässiger Geschäftsführer in Ungarn der in das Tagesgeschäft involviert ist
  • Firmenkonto für die ungarische Kft
  • Arbeitgebernummer
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Eigene Geschäftsräume (Registered-Office bei Anwaltskanzlei reicht nicht aus)
  • Eigener Telefon- und Internetanschluss, Faxnummer, Anrufannahme im Namen der Firma
  • Eigene Mitarbeiter die zur Wertschöpfung beitragen
  • Ungarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT)
  • Ein Türschild deutet auch auf einen anständigen Geschäftsbetrieb hin
  • Kunden, Lieferanten oder Partner vor Ort in Ungarn runden das Bild ab

Bitte denken Sie gar nicht erst darüber nach einen Strohmann einzusetzen, die Finanzbehörden sind nicht zu unterschätzen. Vermeiden Sie juristisches Ungemach, indem Sie sich einfach von Anfang an steuerehrlich verhalten. Entweder Sie haben plausible wirtschaftliche Beweggründe und genug Substanz vor Ort oder Sie streichen die Segel und ziehen dauerhaft nach Ungarn.

Gesellschafter mit Wohnsitz in Ungarn

Ungarn gewährt Ihnen bereits bei 183 Tagen Mindestaufenthalt pro Jahr den Steuerwohnsitz und sämtliche Vorteile, die sich aus ihm ergeben. In Ungarn können Sie dann sowohl die Position des Gesellschafters, als auch des Geschäftsführers einnehmen.

Ein Umzug nach Ungarn rechnet sich sogar bei Freelancern oder Kleinstunternehmen, vorausgesetzt diese können ihrer Tätigkeit auch in Ungarn nachgehen.

Zusammenfassung zur Firmengründung in Ungarn

Ungarn ist unternehmerfreundlich: Gewinne werden mit 9% besteuert, Gewinnentnahmen mit 15% bei Wohnsitz in Ungarn. Eine niedrige Kostenstruktur bei gleichzeitig qualifizierter Workforce bietet interessante Standortvorteile gegenüber anderen EU-Staaten. Erwägen Sie einen Wohnsitzwechsel oder eine Firmengründung in Ungarn? Dann nehmen Sie ganz einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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