Firmengründung Türkei

Firmengründung in der Türkei – Türkische GmbH gründen

Die Firmengründung in der Türkei in Form einer Limited Şirketi (Ltd. Şti.) bietet bei korrekter Umsetzung diverse finanzielle Vorteile. Die türkische Regierung fördert Aktivitäten im Bereich der Energiegewinnung, insbesondere im Bereich Solarenergie.

Die türkische Körperschaftssteuer für liegt bei 25%. Wenn Sie Mitarbeiter in der Türkei beschäftigen, können Steuervergünstigungen anfallen.

Für den Fall, dass Sie in die Türkei auswandern, können Sie die Position des Geschäftsführers selbst übernehmen und gelten somit als Angestellter der türkischen Ltd. Şti. Alternativ können Sie auch einen vertrauenswürdigen Geschäftsführer einstellen, der die Entscheidungen des Tagesgeschäfts trifft.

Bei der Ausschüttung von Dividenden in der Türkei oder im Ausland fallen Steuern an, diese sind abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Faktoren.

Für wen eignet sich eine Firmengründung in der Türkei?

Die Türkei ist insbesondere für Unternehmer interessant, die im produzierenden Gewerbe aber auch im Bereich Dienstleistungen tätig sind. Insbesondere die türkische Textilindustrie its hervorzuheben. Aber auch der türkische Energiemarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben Tourismus ist auch die Landwirtschaft traditionell stark ausgeprägt.

Wann rechnet sich eine türkische GmbH?

Die Rentabilität einer Türkei Ltd. Şti. hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der steuerlichen Lage in Ihrem Heimatland und den spezifischen Bedingungen Ihrer Geschäftstätigkeit.

Vorteile einer Firmengründung in der Türkei

ᐅ Qualifizierte Arbeitskräfte
ᐅ Sehr niedrigere Lohnkosten im Vergleich zum Westen
ᐅ Zugang zu einem großen Markt
ᐅ Unternehmerfreundliches Klima
ᐅ Stabile politische und wirtschaftliche Bedingungen

Kosten einer Firmengründung in der Türkei

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Buchen Sie hierfür einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen:

Wichtige Eckdaten und Informationen zur Türkei

ᐅ Nicht-EU-Mitglied, aber Zollunion mit der EU
ᐅ Die Landeswährung ist die türkische Lira
ᐅ Die Amtssprache ist Türkisch
ᐅ Der persönliche Einkommensteuersatz variiert zwischen 15% und 40%
ᐅ Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25%
ᐅ Umsatzsteuer (VAT) beträgt 20%
ᐅ Die Löhne und Gehälter sind vergleichsweise niedrig
ᐅ Die Mieten für Büroräume und privaten Wohnraum sind erschwinglich
ᐅ Sonstige Lebenshaltungskosten sind ebenfalls sehr niedrig

Voraussetzungen für die Firmengründung in der Türkei

ᐅ Unterschriebene, datierte und notariell beglaubigte Vollmacht
ᐅ Notariell beglaubigte Passkopie mit Haager-Apostille
ᐅ Mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter
ᐅ Einzahlung des Stammkapitals

Persönliche Anreise in die Türkei

Für die Firmengründung in der Türkei ist eine persönliche Anreise nicht notwendig, für die Kontoeröffnung in der Türkei hingegen ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Politische Situation in der Türkei

Die Türkei ist eine parlamentarische Republik und verfügt über eine vielfältige politische Landschaft. Die Regierung hat in den letzten Jahren verschiedene Reformen umgesetzt, um das Geschäftsklima zu verbessern.

Kalkulation der Abgabenbelastung von Löhnen und Gehältern

In der Türkei sind die folgenden Steuern und Abgaben für Arbeitgeber relevant:

Persönliche Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer für natürliche Personen in der Türkei beträgt 15% – 40%.

Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 37,5 % (Arbeitgeber 22,5% und Arbeitnehmer 15%)

Zusammenfassung zur Firmengründung in der Türkei

Die Türkei bietet attraktive Möglichkeiten für Unternehmer und Investoren. Die steuerlichen Bedingungen können günstig sein, insbesondere wenn die Geschäftstätigkeit gut geplant und organisiert ist.

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