Firmengründung in der Türkei – Türkische GmbH gründen
Die Firmengründung in der Türkei in Form einer Limited Şirketi (Ltd. Şti.) bietet bei korrekter Umsetzung diverse finanzielle Vorteile. Die türkische Regierung fördert Aktivitäten im Bereich der Energiegewinnung, insbesondere im Bereich Solarenergie.
Die türkische Körperschaftssteuer für liegt bei 25%. Wenn Sie Mitarbeiter in der Türkei beschäftigen, können Steuervergünstigungen anfallen.
Für den Fall, dass Sie in die Türkei auswandern, können Sie die Position des Geschäftsführers selbst übernehmen und gelten somit als Angestellter der türkischen Ltd. Şti. Alternativ können Sie auch einen vertrauenswürdigen Geschäftsführer einstellen, der die Entscheidungen des Tagesgeschäfts trifft.
Bei der Ausschüttung von Dividenden in der Türkei oder im Ausland fallen Steuern an, diese sind abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Faktoren.
Schnellverweise – Firmengründung Türkei
[1] Für wen eignet sich eine Firmengründung in der Türkei?
[2] Wann rechnet sich eine Firma in der Türkei?
[3] Vorteile einer Firmengründung in der Türkei
[4] Kosten einer Firmengründung in der Türkei
[5] Eckdaten und Informationen zur Türkei
[6] Voraussetzungen für die Firmengründung in der Türkei
[7] Persönliche Anreise in die Türkei
[8] Politische Situation in der Türkei
[9] Kalkulation der Abgabenbelastung von Löhnen und Gehältern
[10] Zusammenfassung zur Firmengründung in der Türkei
Für wen eignet sich eine Firmengründung in der Türkei?
Die Türkei ist insbesondere für Unternehmer interessant, die im produzierenden Gewerbe aber auch im Bereich Dienstleistungen tätig sind. Insbesondere die türkische Textilindustrie its hervorzuheben. Aber auch der türkische Energiemarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben Tourismus ist auch die Landwirtschaft traditionell stark ausgeprägt.
Wann rechnet sich eine türkische GmbH?
Die Rentabilität einer Türkei Ltd. Şti. hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der steuerlichen Lage in Ihrem Heimatland und den spezifischen Bedingungen Ihrer Geschäftstätigkeit.
Wichtige Eckdaten und Informationen zur Türkei
ᐅ Nicht-EU-Mitglied, aber Zollunion mit der EU
ᐅ Die Landeswährung ist die türkische Lira
ᐅ Die Amtssprache ist Türkisch
ᐅ Der persönliche Einkommensteuersatz variiert zwischen 15% und 40%
ᐅ Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25%
ᐅ Umsatzsteuer (VAT) beträgt 20%
ᐅ Die Löhne und Gehälter sind vergleichsweise niedrig
ᐅ Die Mieten für Büroräume und privaten Wohnraum sind erschwinglich
ᐅ Sonstige Lebenshaltungskosten sind ebenfalls sehr niedrig
Kalkulation der Abgabenbelastung von Löhnen und Gehältern
In der Türkei sind die folgenden Steuern und Abgaben für Arbeitgeber relevant:
Persönliche Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer für natürliche Personen in der Türkei beträgt 15% – 40%.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 37,5 % (Arbeitgeber 22,5% und Arbeitnehmer 15%)