Offshore Firma gründen – Funktioniert das heute noch?
Die Gründung einer Offshore Firma wird meistens mit einer Firmengründung im Ausland gleichgesetzt. Die Verwendung des Begriffs „Offshore“, was so viel wie „fern der Küste“ bedeutet, ist in vielen Fällen unzutreffend.
Da mit dem Begriff Offshore Firma längst nicht mehr nur fern abgelegene Inseln gemeint sind, sondern im Grunde genommen auch Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel Liechtenstein, die Schweiz, Österreich aber auch andere EU-Mitgliedstaaten. Korrekt wäre hier die Verwendung des Begriffs „Onshore“.
Geradezu synonymisch wird auch das Wort ‚Steuerparadies‘ oder ‚Steueroase‘ verwendet. Die OECD veröffentlichte hierzu weiße, graue und schwarze Listen.
So kann auch mit der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz aufgrund der niedrigen Steuersätze eine Offshore Firma in einer Steueroase (z.B. im Kanton Zug) gemeint sein.
Firmengründung im Ausland – Länderübersicht
Offshore Gesellschaften und das Bankgeheimnis
Längst sind die Tage gezählt, in denen man sich lediglich hinter einer Offshore-Firma und einem Auslandskonto verstecken konnte. Immer mehr Regierungen fordern öffentlich einsehbare Register über die wirtschaftlich Berechtigten einer Offshore-Firma und so mancher Staat hat dies bereits in die Praxis umgesetzt.
Außerdem wurde im Zuge des 11. September 2001 der Patriot-Act und später FATCA, ein Steuerinformationsaustausch-Programm zur Vermeidung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung eingeführt. Das kann man durchaus als effektive Maßnahmen zur Aushebelung des Bankgeheimnisses werten: In vielen bisher uneinnehmbaren Festungen der Verschwiegenheit – allen voran der Schweiz – gehört das Bankgeheimnis von nun an der Vergangenheit an.
Durch das Vorbild FATCA erwuchsen weitere Programme zum Informationsaustausch wie der CRS auch AIA genannt, der sämtlichen Banken nun diktiert den Final Beneficial Owner (FBO) der lokalen Steuerbehörde zu melden, die ihrerseits dann eine Meldung an das Heimatfinanzamt des wirtschaftlich Berechtigten vornimmt. So bleibt kein Stein auf dem anderen und das jahrelange Katz-Und-Maus-Spiel zwischen ermittelnden Behörden und Steuerhinterziehern hat ein vermeintliches Ende gefunden.
Einfluss des Informationsaustauschs auf Offshore-Gesellschaften
Im Rahmen des Abkommens zum Automatischen Informationsaustausch während der Berlin Tax Conference 2014 sind ausgesprochen viele Länder für den Betrieb einer Offshore-Firma unattraktiv geworden. Diese Gerichtsbarkeiten bieten Ihnen zwar weiterhin anonyme Firmengründungen mit Treuhand-Geschäftsführer an, jedoch ist das Bankgeheimnis im Wesentlichen ausgehebelt worden:
Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben verpflichten ihre Banken künftig nicht nur private sondern auch geschäftliche Bankkonto-Informationen wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geburtsort des Final Beneficial Owners (FBO), Kontostand am Jahresende und weitere Informationen an die Finanzämter aller mitunterzeichnenden Länder automatisch zu übermitteln.
Sie wollen wissen, welche Länder das Abkommen unterzeichnet haben und welche nicht? Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, sehen Sie sich einfach diese sich ständig erweiternde Liste an:
OECD – Liste der 123 am AIA teilnehmenden Länder
Wirklich auffällig bei der Liste der Staaten, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen sind folgende Tatsachen:
Die meisten Nationen, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen befinden sich in oder um Afrika. Ein Grund dafür mag sein, dass diese Länder die nötige Compliance-Infrastruktur nicht darstellen können.
Doch würden Sie es ernsthaft in Erwägung ziehen, Ihr hart erarbeitetes Geld in Afrika zu deponieren?
Ein weiterer Exot sind die USA, die diesem Abkommen aus eigennützigen Motiven nicht beigetreten sind, da so frisches Fremdkapital aus dem Ausland angeworben werden kann.
Das bedeutet zwar nicht, dass die USA keine Abkommen zum Informationsaustausch (z.B. FATCA) unterhalten würden, jedoch handelt es sich um eine Einbahnstraße. Die USA übermitteln im Rahmen des CRS keine Kontodaten an andere Länder.
Der Automatische Informationsaustausch verändert eine ganze Branche und es lohnt sich, dieses Thema genauer unter die Lupe zu nehmen!
In welchem Land gründet man heute eine Offshore-Gesellschaft?
Das kommt stets darauf an, welche Ziele Sie verfolgen, wie Ihr Geschäftsmodell im Detail aussieht und wo sich Ihr steuerlicher Wohnsitz befindet.
Die üblichen Vorteile einer Offshore-Firma in einer Nullsteuer-Oase
Keine Steuern auf Auslandseinkommen
Es gilt fast ausnahmslos das Prinzip der territorialen Besteuerung. Das bedeutet, dass eine Firma, die in einer Nullsteuer-Oase wie z.B. Panama, British Virgin Islands, Vereinigte Arabische Emirate oder Cook Islands ansässig ist keine Steuern auf Einkünfte aus dem Ausland zu entrichten hat. Eine Gesellschaft in einer Nullsteuer-Oase kann also mit jedem Land der Welt Geschäfte machen nur nicht mit Geschäftspartnern aus dem gleichen Sitzstaat ohne dafür fiskalisch zur Kasse gebeten zu werden.
Diskretion bis hin zur Anonymität
In vielen Ländern wird die Identität der Gesellschaft und Geschäftsführer durch den Einsatz von Treuhand-Gesellschaftern (Nominee-Shareholder) und Treuhand-Geschäftsführern (Nominee-Director) gewahrt. Das bedeutet, dass eine Vertrauensperson für die Position des Gesellschafters und/oder des Geschäftsführers (in der Regel handelt es sich um Juristen) eingesetzt wird. Ein spezieller Treuhandvertrag regelt die eigentlichen Eigentumsverhältnisse an den Gesellschaftsanteilen. Durch diese Maßnahme wird die wahre Identität des Eigentümers nicht öffentlich. Das kann ganz besonders dann von Vorteil sein, wenn Sie nicht wollen, dass (ehemalige) Geschäftspartner auf Ihre neuen wirtschaftlichen Aktivitäten aufmerksam werden. Im jeweiligen Handelsregister taucht Ihr Name somit nicht auf und Sie können sich trotzdem wirtschaftlich entfalten.
Geringe Gründungskosten von Offshore-Firmen
Eine Offshore-Firma ist vergleichsweise günstig zu gründen. In den meisten Fällen wird nicht einmal die Liberierung (Einzahlung) des Stammkapitals fällig. Eine Firmengründung durch uns in den Cook Islands kostet im Gründungsjahr beispielsweise gerade einmal 1.500 €, in den Folgejahren 1.200 €. Das sind überschaubare Gründungskosten und der anfängliche Kapitalbedarf ist außerordentlich gering.
Geringe Betriebskosten
Da Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss entfallen entstehen neben den jährlichen Kosten für die Erneuerung der Gesellschaft keine weiteren Kosten.
Keine Buchführungspflicht
Buchführungspflichten kennen die meisten Nullsteuer-Oasen nicht. Da Sie keine Steuer zu entrichten haben fordert die lokale Steuergesetzgebung auch keine kaufmännische Buchführung von Ihnen als Unternehmer.
Keine Jahresabschluss- und Publizitätspflichten
Analog zur fehlenden Buchführungspflicht ist eine Jahresabschluss- oder Publikationspflicht obsolet.
Keine Belegaufbewahrungspflicht
Die Aufbewahrung von Belegen ist ebenfalls unnötig, da Sie ohne nichts von der Steuer absetzen können, da Sie keine Steuern zu entrichten haben.
Niedrige Lohnkosten
In Ländern wie Panama können Sie Arbeitskraft sehr günstig einkaufen. Niedrige Lohnkosten können also ein weiterer Vorteil sein, wenn sich Ihre Gesellschaft in einer Steueroase befindet.
Sicherheit vor Gläubigerzugriff
Durch das hohe Maß an Diskretion schützt Sie eine Offshore-Firma auch vor ungewolltem Zugriff durch lästige Gläubiger.
Devisenvorteile und Zugang zu internationalen Märkten
Durch lokale Finanzinstitute bieten sich selbstverständlich Devisenvorteile und der Zugang zu internationalen Märkten. Beziehen Sie beispielsweise Waren aus China ist eine Offshore-Firma in Hong Kong sicher eine gute Wahl.
Zweckgesellschaften im Überblick
Eine Zweckgesellschaft gründen
Eine Zweckgesellschaft oder auch Special Purpose Vehicle (SPV) genannt ist eine Gesellschaft, die in der Regel nur für einen dedizierten Zweck und auf gewisse Dauer gegründet wird. Eine Zweckgesellschaft hilft Ihnen dabei die Besitzverhältnisse Ihrer Assets in ein diskretes Gewand zu kleiden und stets die Kontrolle über die Anlage zu behalten. Unsere Mandanten haben ganz individuelle Wünsche und Vorlieben, wo welcher Anlagewert gehalten werden soll. Das können zum Beispiel auch Kunstgegenstände sein, Gold, Silber oder Diamanten, Immobilien, Flugzeuge, Yachten, Segel-Boote oder Automobile.
Das halten der Vermögenswerte kann durch eine Unternehmung aber auch durch einen Offshore-Trust geschehen. Interessant sind in diesem Zusammenhang Konstruktionen mit grenzüberschreitendem Sachverhalt, da diese in den von uns empfohlenen Jurisdiktionen anonym oder ohne Veröffentlichung der eigentlichen Eigentümerverhältnisse gegründet werden können. Auf diese Weise lassen sich Sachwerte vor ungewünschtem Fremdzugriff schützen (siehe auch: Asset Protection).
Zweckgesellschaften bei Immobilien-Transaktionen
Halten Sie eine Immobilie durch eine Zweckgesellschaft so sind die Eigentumsverhältnisse nach außen hin nicht nachvollziehbar. Handelt es sich beim gehaltenen Anlagewert um eine Immobilie hat dies den Vorteil, dass wenn Sie diese Immobilie nun verkaufen möchten, Sie nicht die Immobilie selbst, sondern die komplette Gesellschaft an den neuen Eigentümer veräußern. Das spart Ihnen viel Bürokratie, Notarkosten, Grunderwerbssteuern sowie Kosten für Änderungen im Grundbuch und andere Verwaltungsakte im Zusammenhang mit einer Immobilie. Der Kaufvorgang lässt sich auch nur dann nachvollziehen, wenn Käufer oder Verkäufer es publik machen.
Diskretion und Anonymität durch Zweckgesellschaften
Ist Ihre Zweckgesellschaft beispielsweise eine Sociedad Anonima nach panamaischem Recht oder eine Delaware LLC kann diese für Sie auch Verträge abschließen, wie z.B. Hosting-Verträge für Ihre Webpräsenz, schließlich will nicht jeder, dass sein Klarname auf den ersten Blick ins Impressum einer Website zu finden ist, auch nicht auf den zweiten. Es könnte auch sein, dass Ihre Yacht nicht auf Ihren Namen registriert werden soll, also bedienen Sie sich einer Zweckgesellschaft (SPV). Das Special Purpose Vehicle unterhält unter Umständen auch Ihr Schließfach indem Sie vertrauliche Dokumente oder physisches Gold lagern möchten.
Die größten Offshore-Mythen
Anonyme Offshore-Firma
Eine vollständig anonyme Firma lässt sich ohnehin nicht gründen. Zumindest die Gründungsagentur oder die Anwaltskanzlei wird Sie identifizieren (müssen). Ein Unternehmer kann sich der Veröffentlichung seines Namens zwar entziehen aber spätestens die zur Kontoführung beauftragte Bank will stets wissen mit wem sie es zu tun hat. Dazu ist sie nicht nur verpflichtet, sie hat auch ein höchstpersönliches Interesse.
Völlig anonymes Offshore-Konto
Der Mythos des schweizer Nummernkontos hält sich nach wie vor absolut hartnäckig. Kurz und bündig lässt sich feststellen, dass spätestens seit 9/11 und dem damit einhergehenden Kampf gegen den Terror, die Welt und insbesondere die Regularien, welche Banken bei Kontoeröffnungen auferlegt wurden, drastisch verschärft wurden, was man mitunter Compliance nennt. Banken müssen stets den Final Beneficial Owner, den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Ein anonymes Bankkonto existiert heute in dieser Form nicht mehr und dank dem internationalen Informationsaustausch für Kontodaten (Common Reporting Standard) sind selbst aufwändige Treuhandkonstrukte nahezu nutzlos geworden, da die Kontodaten ab dem Jahr 2016 automatisiert an Ihr heimisches Finanzamt übermittelt werden.
Selbstverständlich muss eine Bank wissen, mit wem sie es zu tun hat. Gänzliche Anonymität gab es logischerweise bei Offshore-Konten nie. Jedoch war die Zusammenarbeit zwischen Banken und Ihrem Finanzamt in der Vergangenheit undenkbar, heute ist sie eher der Standard.
Anonyme Kreditkarten
Anonyme Kreditkarten sind ebenfalls ein Mythos, dieser Umstand ergibt sich allein aus der Logik heraus: Wären Sie ein Kreditinstitut, würden Sie schließlich auch nur demjenigen Kapital anvertrauen, den Sie kennen und bonitätsbedingt vertrauen. Anonyme Kreditkarten kann es also nicht geben. Was jedoch tatsächlich noch existiert sind Kredit- und Debitkarten ohne Namen und anonyme Debitkarten mit geringen Limits.
Offshore-Firmen sind nur etwas für Steuerhinterzieher
Offshore-Firmen haben in der Vergangenheit immer wieder in den Medien den Eindruck hinterlassen, als wären Sie lediglich etwas für Steuerhinterzieher. Doch auch Pensionsfonds und deutsche Bundesländer verwenden Offshore-Gesellschaften. Wie passt das im Hinblick auf Steuerhinterziehung zusammen? Es ist nun einmal eine Tatsache, dass es viele gute Gründe für Offshore-Firmen gibt, mit Steuerhinterziehung haben diese spätestens in Zeiten des automatischen Informationsaustauschs jedoch nichts zu tun.
Alle Offshore-Gerichtsbarkeiten sind Bananenrepubliken
Ganz im Gegenteil: Viele Offshore-Finanzplätze wie die Cayman-Islands, Cook-Islands oder British Virgin Islands sind reputable und stabile Finanzzentren mit Gesetzgebung aus dem Common Law und hohen Anforderungen an potentielle Kontoinhaber. Die Anforderungen, die die Bank an Sie stellt, sind jedenfalls deutlich höher als die Ihrer örtlichen Kreissparkasse in Ulm. Es wird deutlich mehr Dokumentation von Ihnen verlangt.
Offshore-Firmen zahlen überhaupt keine Steuern
Das kommt ganz darauf an, in welchem Land die Firma Ihren Sitz hat und wo sie wirtschaftlich aktiv ist. Steuern wie Umsatzsteuer fallen immer an, wenn Sie abzuführen sind. Darum kommt auch keine Offshore-Gesellschaft herum. In Nullsteuer-Oasen zahlen Offshore-Firmen in der Regel nur dann Körperschaftssteuer, wenn Sie im Land des Sitzes Handel betreiben oder Dienstleistungen erbringen, was sie aus taktischen Gründen vermeiden werden.
Eine Offshore-Firma kann sich alles erlauben
Es kam in der Vergangenheit tatsächlich vor, dass Offshore-Firmen dazu genutzt wurden, sich Haftungsrisiken beispielsweise bei Baumaßnahmen zu entziehen oder Steuern zu hinterziehen. Letzteres dürfte inzwischen fast unmöglich geworden sein. Doch eine Offshore-Gesellschaft kann Sie vor strafrechtlichen Ermittlungen kaum schützen. Sie bietet zwar einen gewissen Sichtschutz und erschwert es Ermittlern ohne Weiteres die Besitzverhältnisse nachzuvollziehen aber in einer globalisierten Welt kommunizieren die Behörden immer effizienter und bereitwilliger miteinander.
Offshore-Firma und Wohnsitz in Deutschland passen gut zusammen
Wer denkt, dass er eine Offshore-Firma von seinem Frühstückstisch in Osnabrück betreiben kann, der liegt schlicht und ergreifend falsch. Der deutsche Gesetzgeber hat sich etwas bei seinem Außensteuergesetz gedacht und macht es Unternehmern mit Wohnsitz in Deutschland nahezu unmöglich klassische Offshore-Firmen ohne verheerende Negativwirkungen zu gründen und zu betreiben. Anders ist der Fall hingegen bei Auslandsgesellschaft innerhalb der EU gelagert.
Eine Offshore-Firma bringt nur Vorteile
Neben vielen Vorteilen erfordert der legale Betrieb von Auslandsgesellschaften jede Menge Aufwand. Aufwand, der sich erst ab gewissen Unternehmensgrößen rechnet. Ein Umzug ins Ausland kann ebenso vorteilhaft wie notwendig sein um in den vollen Genuss der Vorteile von Offshore-Firmen zu gelangen. Manch ein Unternehmer mag diesen Umstand nicht ausschließlich als vorteilhaft betrachten.
Worauf kommt es bei einer Offshore-Firma an?
Nachdem nun dank AEOI klar sein sollte, dass die Offshore-Welt deutlich kleiner geworden ist, beschränkt sich für Gründer und Umsteiger, die einen hohen Wert auf Diskretion legen, die Wahl der Gerichtsbarkeit auf eine außerordentlich überschaubare Anzahl von Ländern. Doch worauf kommt es nun bei der Gründung einer Firma im Ausland und der Eröffnung eines Offshore-Bankkontos wirklich an?
Stabile Volkswirtschaft mit Wirtschaftswachstum
Der wohl wichtigste Faktor für Ihren unternehmerischen Erfolg ist, dass Sie stabile Rahmenbedingungen für Ihre Offshore-Firma vorfinden. Ein gesundes Wirtschaftswachstum kann ebenfalls nützlich sein.
Unternehmerfreundliche Rechtssprechung und Rechtssicherheit
Ganz bestimmt wollen Sie einer unternehmerfreundlichen Rechtsprechung unterliegen und Rechtssicherheit genießen. Eine Bananenrepublik sollte jedenfalls nicht das neue Zuhause Ihrer Offshore-Firma sein.
Attraktive Steuersätze
Tatsächlich liegt der niedrigste Steuersatz innerhalb der EU bei 5% Körperschaftssteuer (Malta). In einigen Drittstaaten beträgt die Steuerbelastung sogar nur 0% und ist für Offshore-Firmen praktisch nicht existent.
Stabile Kreditinstitute mit hohem Liquiditätsgrad
Stabile Banken sind nach all den Krisen und Skandalen sehr gefragt. Mit einer Offshore-Firma können Sie unternehmerische Aktivität geschickt mit gesunden Finanzinstituten verbinden.
Weltweite Akzeptanz der Rechtsform und Rechnungslegung
Garantiert wollen Sie nicht den Aufwand, den eine Offshore-Firma mit sich bringt betreiben, um dann später herauszufinden, dass potentielle Geschäftspartner Sie auslachen, wenn Sie eine afrikanische Rechtsform und Anschrift auf Ihrem Briefkopf tragen. Die Akzeptanz Ihrer Rechnungen sollte stets gewährleistet sein. Fallen Sie nicht auf billige Angeboten herein.
Teilnahme am Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Von Interesse kann auch sein, ob die Bank, die das Bankkonto Ihrer Offshore-Firma eröffnet, am automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Mit einem Wohnsitz in Malta oder Irland kann Ihnen der Informationsaustausch jedoch egal sein.
Territoriales Steuersystem
Wird nur territorial besteuert und nicht lokal gehandelt, genießt Ihre Offshore-Firma Steuerfreiheit. Das kann hochattraktiv sein.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Sachverhalt)
Innerhalb der EU gelten für dort niedergelassene Unternehmen durch DBA-Sachverhalt und Niederlassungsfreiheit für Holding-Gesellschaften spannende Privilegien.
Buchführungs-, Jahresabschluss, Prüfungs- und Publizitätspflichten
So verlockend es sein kann keinen Buchhaltungs- und Jahresabschlusspflichten nachzukommen, so gesund und betriebswirtschaftlich sinnvoll kann es jedoch sein genau diese Dinge dennoch zu erledigen. Ein guter Unternehmer kennt schließlich stets sein eigenes Zahlenwerk. Für Holding-Gesellschaften mit wenigen Buchungen pro Jahr kann eine Entbindung von diesen Pflichten jedoch wertvolle Zeit und Geld sparen.
Lokale Eigenheiten und Sonderregelungen
Viele Länder halten ganz individuelle Sonderregelungen bereit. So bietet zum Beispiel Zypern für Einkommen aus geistigem Eigentum einen Steuersatz von lediglich 2,5%. Eine genaue Standort-Analyse kann wahre Schätze bergen.
Was alles mit Ihrer Offshore-Firma schiefgehen kann:
Offshore-Debakel Nr. 1
Herr Mayer lebt in Frankfurt am Main, er gründet am 01.01.2016 eine Offshore-Firma auf den Cayman Islands, dort eröffnet er auch sein Bankkonto und fühlt sich sicher, schließlich hat er oft von den Caymans als Steuerparadies gehört. Nun schreibt er von seinem heimischen Frühstückstisch in Deutschland Rechnungen an den Kunden Schmidt aus München. Herr Mayer hat Glück und der Kunde Schmidt aus München überweist die Rechnung ohne großen Widerstand. Herr Mayer ist sich sicher alles richtig gemacht zu haben.
Leider wurde hier von Anfang an vieles falsch gemacht. Da Herr Mayer in Deutschland wohnt und dies auch so der Bank auf den Caymans im Rahmen des „Know Your Customer“ – Procederes wahrheitsgemäß mitgeteilt hat, wird die Bank auf den Caymans seinem Finanzamt in Frankfurt am 01.01.2017 von seinem „geheimen“ Bankkonto auf den Caymans, dem Kontostand und den bewegten Volumina automatisch berichten. Das wußte Herr Mayer nicht und staunt nicht schlecht, als sich der Fiskus bei ihm meldet.
Damit aber noch nicht genug, der Kunde aus München erhielt zwischenzeitlich im Rahmen einer Routineprüfung Besuch vom Steuerprüfer. Der lacht recht laut, als er die Rechnung aus den Caymans sieht und teilt dem ahnungslosen Unternehmer Schmidt mit, dass das Finanzamt diese Rechnung vollumfänglich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigen wird.
Offshore-Debakel Nr. 2
Herr Müller lebt in Stuttgart, er gründet am 01.02.2016 eine Offshore-Firma in Zypern, samt zypriotischem Bankkonto, seine Ersteinlage beträgt 100.000 EUR, die er zufällig noch in Bar rumliegen hatte. Herr Müller ist sich siegessicher, seine Rechnungen werden vom Finanzamt anerkannt, schließlich hat er eine europäische Umsatzsteuer-ID, das sollte klappen. Die Geschäfte laufen nicht schlecht und er macht weitere 250.000 EUR im Kalenderjahr 2016 Gewinn.
Völlig unerwartet wiederholt sich die jüngste Geschichte in Zypern und das Land ist im Zuge der Finanzkrise erneut maßlos überschuldet und muss sich irgendwie selbst sanieren. Der ESM und all die anderen Bollwerke der Bankenrettung sind erschöpft und es folgt, was kommen musste. Einlagen über 100.000 EUR werden erneut enteignet, von den 350.000 EUR sind plötzlich wieder nur 100.000 EUR übrig geblieben. Das hat sich Herr Müller alles anders vorgestellt.
Zu allem Überfluss hat Herr Müller sich im Vorfeld nicht anständig über den automatischen Informationsaustausch informiert und stellt nun fest, dass das Finanzamt in Stuttgart bereits mit den Säbeln rasselt. Denn Zypern hat seine Kontoaktivitäten bereits an Stuttgart übertragen. Von Diskretion keine Spur. Die Nachzahlung kommt ihn teuer zu stehen.
Offshore-Debakel Nr. 3
Herr Deichmann lebt in Düsseldorf, er ist etwas mehr im Thema und gründet am 01.03.2016 eine Offshore-Firma in Sri-Lanka, er weiß, dass man dort (noch) nicht am Informationsaustausch teilnimmt.
Obwohl Herr Deichmann es geschafft hat, nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst zu werden, trifft er auf einige Unwegsamkeiten. Erst will ihm niemand ein Bankkonto für seine Offshore-Klitsche eröffnen, irgendwann schafft er es dann doch, aber er hat bereits viel Zeit verloren. Die Kunden in Deutschland akzeptieren seine Rechnungen nicht, denn es hat sich längst herumgesprochen, dass das Finanzamt bei Rechnungen aus solch exotischen Ländern wenig Toleranz zeigt.
Glücklicherweise hat er auch einen Kunden in Panama, der seine Rechnungen aufgrund fehlender Buchhaltungspflicht akzeptiert. Herr Deichmann hat nun 150.000 EUR mehr auf dem Konto. Leider ist die politische Lage in Sri Lanka gerade wieder etwas ins Wanken geraten. Der Staat beschließt eine Sonderabgabe für ausländische Kontoinhaber, Herr Deichmanns Konto wird komplett leergeräumt. Deichmann ist sauer und will sein Geld zurück, jedoch spricht er nicht die lokale Sprache, kennt sich nicht mit dem örtlichen rechtlichen Gegebenheiten aus und ein Anwalt käme ihn teuer, darüber hinaus hat er nicht die Zeit für solch ein juristisches Abenteuer.
Offshore-Debakel Nr. 4
Herr Frech lebt in Karlsruhe, er beschäftigt sich schon seit langer Zeit mit der Materie und weiß genau wie er die Sache anpacken muss. Er gründet ein Unternehmen in Panama. Panama hat nämlich nicht das Abkommen zum Informationsaustausch gezeichnet. Herr Frech wittert das große Geschäft.
Doch die Ernüchterung ereilt ihn ganz schlagartig, als er kein Bankkonto erhält und die Kunden in Deutschland bei einer Rechnung aus Panama naturgemäß keine Purzelbäume schlagen, damit hat er auch nicht gerechnet. Dass er keine europäische Umsatzsteuer-ID vorweisen kann, ist zwar ebenfalls hinderlich, aber in Anbetracht der vielen anderen Hürden eher Nebensache.
Offshore-Debakel Nr. 5
Frau Friedlich ist eine hochanständige Geschäftsfrau aus der Hansestadt Hamburg, dort lebt und arbeitet sie. Die ehrliche Hanseatin will zwar die Vorteile in Offshore-Jurisdiktionen nutzen, allerdings hat sie gegenüber ihrem örtlichen Finanzamt keine Geheimnisse. Sie gründet eine Offshore-Firma in Belize und meldet dies auch pflichtbewußt ihrem Finanzamt. Den Informationsaustausch fürchtet sie nicht, denn sie spielt von Anfang an mit offenen Karten. Ihre Kunden befinden sich allesamt in Mittel- und Südamerika, wo man mit Rechnungen aus Belize keine Probleme hat. Die Geschäfte laufen gut.
Eines Tages erhält Frau Friedlich, die sich sehr korrekt verhalten hat, einen Brief vom Finanzamt in dem ihr mitgeteilt wird, dass die Kapitalgesellschaft im Ausland nicht als solche in Deutschland anerkannt wird. Die Steuerbehörde begründet dies mit dem „principal place of business“ und spricht von einem Gestaltungsmissbrauch und Steuerverkürzung. Frau Friedlich bekommt ganz große Augen und recherchiert was es denn damit plötzlich auf sich hat. Der Ort der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort an dem die betrieblichen Entscheidungen getroffen werden ist für die deutschen Beh&oouml;rden maßgebend. Frau Friedlich ist sich sicher, ihr Unternehmen ist ordentlich in Belize registriert. Der Finanzbeamte grinst und weist freundlich daraufhin, dass Sie ja schließlich in Hamburg lebt und arbeitet, sich daher der Ort der Entscheidungsfindung in Hamburg befindet und vor Ort in Belize auch zu wenig „Substanz“ vorhanden sei. In der Folge wird Frau Friedlich’s Unternehmen wie ein deutsches Unternehmen behandelt und entsprechend besteuert. Alle erhofften Vorteile sind nichtig.
Wie geht man heute noch wasserdicht offshore?
Das kommt ganz darauf an, welche Maßnahmen Sie bereit und in der Lage sind darzustellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die man einschlagen kann. Einen legalen Weg und einen weniger legalen Weg. Beides ist selbstverständlich mit einem finanziellem Aufwand verbunden. Außerdem kommt es immer auf den Einzelfall, das Geschäftsmodell im Detail an. Daraufhin lässt sich dann eine Aussage treffen, welche Schritte zu erledigen sind.
Wohnsitzverlagerung ins steuerfreundliche Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz korrekt uzw. absolut rechtssicher ins Ausland verlagert haben, dann brauchen Sie das deutsche Finanzamt nicht mehr zu fürchten. Es sei denn, Sie verhalten sich so ungeschickt, wie Boris Becker oder die Bundesrepublik Deutschland entscheidet sich analog der USA die Besteuerung künftig auf Grundlage der Nationalität zu bemessen.
Zur Feststellung der persönlichen Steuerpflicht gilt derzeit in den allermeisten Ländern dieser Welt das Wohnortsprinzip. Manche Länder handhaben dies eher lax, andere sehr strikt. Befindet sich Ihr Wohnsitz im selben Land, wie Ihre Unternehmung, so kann nicht mehr von Offshore die Rede sein.
Effektiv und vor allem nachhaltig sind absolut legale Strategien, wie die Kombination des so genannten Non-Dom-Status in Verbindung mit einer sauber umgesetzten und für Dritte nachvollziehbaren, fachgerechten Wohnsitzverlagerung nach Malta, Zypern oder Rumänien.
Offshore-Firma und Offshore-Konto
Es gibt nun wirklich nicht mehr viele sichere Häfen für Steuerflüchtlinge auf diesem Globus. Wer jedoch nach wie vor Wert auf Risikodiversifikation und Vermögensschutz legt, der ist mit einem diskreten Auslandskonto auf der sicheren Seite.
Wichtig ist bei Unternehmungen im Ausland, dass deren Rechnungen beim Handel mit europäischen Unternehmen von den lokalen Finanzbehörden akzeptiert und als Betriebsausgabe anerkannt werden, auch und besonders im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Sollten Sie sich bereits entschieden oder verständlicher Weise noch weitere Fragen zu der äußerst komplexen Thematik Offshore-Firmengründung haben, so stehen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mit einem unserer Experten über Ihren individuellen Bedarf.
Unser Empfehlung in Sachen Offshore-Firma
Statt Offshore zu gehen, gehen Sie einfach Onshore! Transparenz statt Versteckspiel mit den Behörden. Anstelle einer Offshore-Firmengründung raten wir denjenigen, die nicht ins steuerfreundliche Ausland abwandern können, zu einer Firmengründung in Zypern, Malta oder Rumänien – denken Sie dabei and die entsprechende ökonomische Substanz.
Zusammenfassung zur Offshore-Firma
Reine Offshore-Firmen in Form von Briefkastenfirmen sind out. Dank Informationsaustausch ist das Bankgeheimnis dahin und die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten werden dem Finanzamt gemeldet.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Offshore-Firma zu gründen, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundigen Rat einholen. Eine Offshore-Firma lässt sich in einem Hochsteuerland nur bedingt legal nutzen.