Firmengründung in Irland

Firmengründung in Malta – Malta Limited gründen

Wenn Sie Wert auf Legalität und maximale steuerliche Hebelwirkung legen, dann empfehlen wir Ihnen eine Firmengründung in Malta in Form einer Limited Company. Dabei handelt es sich genau genommen dann nicht um eine Offshore-Firma, sondern um eine Onshore-Firma.

Aufgrund der Mitgliedschaft in der EU gelten DBAs, Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und viele andere vorteilhafte Rahmenbedingungen. Wie Sie eine Firma in Malta gründen und was Sie dabei beachten sollten erfahren Sie im nachstehenden Text.

Zahlreiche Vorteile bei einer Firmengründung in Malta

Steuern zu sparen ist sicherlich ein attraktiver Aspekt, doch es gibt einige andere wirtschaftliche Gründe, warum Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft in Malta in Erwägung ziehen sollten. Malta lockt erfolgreiche Unternehmer nämlich mit den richtigen Rahmenbedingungen, niedrige Steuern sind dabei ein nützlicher Nebeneffekt.

 

  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Niedrige Lohnkosten
  • Niedrige Arbeitslosigkeit
  • Geringe Abgabenbelastung
  • Geringe Mieten und Immobilienpreise
  • Firmengründung in einem EU-Staat
  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Niederlassungsfreiheit
  • Über 70 Doppelbesteuerungsabkommen
  • Stabiler Finanzsektor
  • Landeswährung ist der Euro
  • Amtssprache ist Englisch
  • Kodifiziertes Rechtssystem
  • Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
  • Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz
  • Keine Quellensteuer
  • 18% VAT (Umsatzsteuer)
  • Effektiver Unternehmenssteuersatz von 5%

Wer kann eine Firma in Malta gründen?

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer eine Firma in Malta gründen. Einen erheblichen Unterschied macht die steuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts jedoch in Abhängigkeit vom Wohnsitz des Geschäftsführers und Gesellschafters. Im Wesentlichen gibt es zwei „Strömungen“.

Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich

Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich üben ab einem gewissen Anteil an den Geschäftsanteilen einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen aus. Um etwaige Negativwirkungen wie z.B. die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden muss der Unternehmer die Abgabenordnung und das Außensteuergesetz kennen und genug Substanz vor Ort in Malta aufbauen.

Der Ort der geschäftlichen Oberleitung darf auf gar keinen Fall in Deutschland oder Österreich liegen, denn dadurch wird eine Betriebsstätte begründet und der angestrebte Steuervorteil in Malta ist passé. In der Praxis bedeutet das, dass der Gesellschafter sehr wohl in Hochsteuerländern wie Deutschland oder Österreich ansässig sein darf. Geschäftsführer die ins Tagesgeschäft eingebunden sind müssen, um genug Substanz vor Ort vorweisen zu können, in Malta wohnhaft sein.

Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Malta

Idealerweise sitzt der Gesellschafter entweder in Form einer Holding-Company außerhalb Maltas, es kann sich dabei auch um eine Offshore-Firma handeln, deren Betrieb jedenfalls dann unproblematisch ist, wenn der Beneficial Owner seinen Wohnsitz in Malta oder einem anderen Staat ohne CFC-Regime (Außensteuergesetz) wie z.B. Irland oder der Schweiz hat. Der Einfachheit halber kann man sagen, entscheidet sich ein Unternehmer nicht nur sein Unternehmen, sondern auch den eigenen Wohnsitz nach Malta zu verlagern, bringt dies einige Vorteile: Der enorme Steuervorteil entsteht durch eine Steuererstattung an eine Holding, die der operativen Firma vorgeschaltet ist. Die Steuerzahllast lässt sich für Unternehmen auf 5% reduzieren, das hat unter anderem damit zu tun, dass es einen sogenannten Non-Dom-Status in Malta gibt und die Anwendung von CFC-Rules entfällt.

Ab wann sich eine Malta Limited rechnet

Das hängt ganz von Ihrem Unternehmensgewinn ab. Zur Veranschaulichung haben wir in der vorstehenden Grafik Deutschland und Malta ins Verhältnis gesetzt.

Steuern in Malta im Vergleich zu Deutschland

Unternehmenssteuersatz von 5% – Wie funktioniert das?

Es reicht bei Weitem nicht aus einfach eine Limited in Malta zu gründen um Steuern zu sparen. Zum einen benötigen Sie zwei Firmen, dies könnte zum Beispiel eine operative Gesellschaft und eine Holding-Gesellschaft, also zwei Limiteds in Malta sein oder es handelt sich bei der Holding-Company um eine Offshore-Gesellschaft, deren Betrieb allerdings nur dann vorteilhaft ist, wenn keine CFC-Rules wie im Außensteuergesetz geregelt Anwendung finden.

Holding Struktur beim Tax Refund in Malta

Liegt die korrekte Struktur vor, reicht der Unternehmer zum Geschäftsjahresende seine Steuererklärung ein, bezahlt 35% Unternehmenssteuer und erhält im Rahmen einer Steuererstattung zwischen 5/7 bzw. 6/7 also 25% bzw. 30%, was abhängig von der Einkommensart ist, Lizenzeinnahmen profitieren beispielsweise von „nur“ 25%, im Regelfall werden aber 30%-Punkte erstattet.

Steuererstattung in Malta (Tax Refund)

Der Unternehmer zahlt also effektiv 5% Unternehmenssteuer. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Gesellschafter die Steuererstattung nicht mit seinem regulären Einkommensteuersatz besteuern muss. Diesem Sachverhalt wird aber durch die Zwischenschaltung einer Holding-Company Rechnung getragen.

In Malta existieren keine CFC-Rules wie im AStG (Außensteuergesetz)

Die praktische Abwesenheit von CFC-Rules sorgt dafür, dass Negativwirkungen wie die Hinzurechnungsbesteuerung nicht zum Tragen kommen. Die Gründung, der Einsatz und die Verwaltung von Offshore-Firmen bei Wohnsitznahme in Malta ist also völlig legitim, selbst wenn es sich bei der Offshore-Firma lediglich um eine Briefkastenfirma handelt.

CFC Rules - Außensteuergesetz

Non-Dom-Status in Malta bei Auslandseinkünften (Remittance)

Der Non-Dom Status ist ein Rechtsgebrauch aus dem Vereinigten Königreich. Er sorgt dafür, dass Personen die zwar in Malta wohnhaft, aber nicht steuerlich domiziliert sind (resident but non domiciled), ihre Auslandseinkünfte nicht versteuern müssen, wenn diese im Ausland verbleiben.

Malta bietet im Vergleich zum Vereinigten Königreich einen sehr vorteilhaften Non-Dom Status, da er zeitlich nicht limitiert ist und es keine Pauschalabgabe wie eine Flat-Tax gibt.

Wie passen 5% Unternehmenssteuer und Non-Dom-Status zusammen?

Das Zusammenspiel von Non-Dom Status, Steuererstattung (Tax Refund) und der Abwesenheit von CFC-Rules sorgt dafür, dass ein auf Malta ansässiger Unternehmer eine Malta Limited für das operative Geschäft nutzen, eine Offshore-Gesellschaft als Holding für die Steuererstattung verwenden und die Ausschüttung aus der Offshore-Holding dann steuerfrei außerhalb Maltas vereinnahmen kann.

Kosten einer Firmengründung in Malta

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Buchen Sie hierfür einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen:

Firmengründung Malta Kosten

Kontoeröffnung bei einer etablierten Bank

Wir unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung als Privatperson und bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für Ihre Malta Limited. Der Vorgang ist sehr effizient und zuverlässig organisiert, sodass Sie bereits nach weniger als zwei Wochen mit einem funktionsfähigen Geschäftskonto rechnen können.

Andere scheitern oft an der Kontoeröffnung für Ihr Unternehmen in Malta. Wenn man nun den nächsten Schritt gehen möchte stellt man fest, dass eine Firmengründung ohne Bankkonto relativ wertlos für den operativen Geschäftsbetrieb ist. Daher sollten Sie sich am besten gleich für einen Anbieter entscheiden, der seine Dienstleistungen beherrscht und Ihnen stets kompetent mit Rat und Tat zur Seite steht.

Der Automatische Informationsaustausch AIA bzw. CRS in Malta

Der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen stellt für ehrliche Unternehmer, die Substanz in Malta vorweisen können oder gar dort ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) begründen, überhaupt kein Problem dar.

Automatischer Informationsaustausch in Malta

Wenn Sie in Malta wohnen, wird Ihr Konto in Malta nicht an andere Länder gemeldet, da es sich dann aus Sicht Maltas nicht um ein Auslandskonto handelt. Steuerpflichtig sind Sie ohnehin nur in Malta, wo die Steuern unter bestimmten Umständen (korrekte Struktur mit Steuererstattung) niedrig sind und Ihre Auslandseinkünfte steuerfrei bleiben, wenn Sie die Erträge nicht nach Malta überweisen.

Unternehmer, die in Deutschland oder Österreich wohnhaft bleiben, müssen den Informationsaustausch ebenfalls nicht fürchten, weil Sie die notwendige Substanz (Substance Escape) jederzeit vorweisen können.

Sorgen Sie für ausreichende Substanz (Substance-Escape)

Der Begriff der Substanz ist umstritten und wird oft unterschätzt, im internationalen Vokabular spricht man vom Substance-Escape. Letztlich geht es unter anderem um den Begriff der Betriebsstätte.

Unter Substanz versteht man allgemein einen auf kaufmännische Art eingerichteten Geschäftsbetrieb. Um diesen legitimen Geschäftsbetrieb im Falle von Zweifeln seitens des Finanzamts in Deutschland oder Österreich verteidigen zu können, sollten folgende Merkmale Ihrer Unternehmung vorliegen:

– Aktive Einnahmen (Handel, Dienstleistungen uvm.)
– Ortsansässiger Geschäftsführer in Malta der ins Tagesgeschäft involviert ist
– Firmenkonto für die maltesische Gesellschaft
– Arbeitgebernummer (Employer-ID)
– Finanz- und Lohnbuchhaltung
– Eigene Geschäftsräume (Registered-Office bei Anwaltskanzlei reicht definitiv nicht aus)
– Eigener Telefon- und Internetanschluss, Faxnummer, Anrufannahme im Namen der Firma
– Eigene Mitarbeiter die idealerweise zur Wertschöpfung beitragen
– Maltesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT)
– Ein Türschild deutet auch auf eine legitime Betriebsstätte hin
– Kunden, Lieferanten oder Partner vor Ort in Malta runden das Bild ab

Wohnsitz Deutschland Malta Limited

Die Finanzbehörden in den Hochsteuerländern können zwar richtig lästig sein. aber sie sind keinesfalls zu unterschätzen. Genau aus diesem Grund sollten Sie den Substance-Escape verstehen und leben.

Billiggründer bieten Ihnen für kleines Geld einen ‚Frühstücksdirektor‘ also einen Nominee-Director (Treuhand-Geschäftsführer) oder Nominee-Shareholder (Treuhand-Gesellschafter) an.

Diese ‚Strohmänner‘ sind den heimischen Behörden namentlich bekannt und werden auf speziellen Listen hierfür geführt. Nutzen Sie derartige Marionetten‘, sind Sie vom gerechtfertigten Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs nicht weit entfernt.

Denken Sie daran, der Geschäftsführer muss in das Tagesgeschäft involviert sein. Eine graue Eminenz, die aus dem Hintergrund in Deutschland oder Österreich heimlich die Strippen zieht, löst direkt eine Betriebsstätte im Hochsteuerland aus.

Derartige Gestaltungen vernichten nicht nur den vermeintlichen Steuervorteil, sondern sie bescheren Ihnen außerdem viele gemeinsame Stunden mit den Finanz- und Strafermittlungsbehörden.

Begeben Sie sich nicht unnötig in derartige Gewässer. Deutlich empfehlenswerter ist ein Geschäftsführer, der aktiv die Geschicke des Unternehmens in Malta leitet und entsprechende Qualifikationen und Fähigkeiten ins Unternehmen einbringt.

Das wäre dann ein wichtiger Baustein zum Thema Substanz. Selbstverständlich muss ein angestellter Geschäftsführer auch ein orts- und branchenübliches Gehalt beziehen. Er darf weder umsonst noch für ein lächerlich niedriges Entgelt arbeiten, denn dann handelt es sich ganz schnell wieder um Gestaltungsmissbrauch.

Ähnlich verhält es sich mit ortsüblichen Mieten, handelt es sich lediglich um einen Briefkasten (Einige Anbieter sprechen hier von einem ‚full serviced office‘ reicht dies bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich bei Weitem nicht aus.

Halten Sie sich für schlauer und der Schwindel fliegt auf, findet das Finanzamt das gar nicht lustig und haut Ihnen sprichwörtlich auf die Finger.

Die Struktur vor Ort (Substanz) muss einfach stimmen, sonst wird Ihr Traum von der Auslandsfirma in Malta schnell zum mediterranen Albtraum.

Sparen Sie sich diese unschönen Erfahrungen, investieren Sie lieber ein wenig Geld im Vorfeld in Beratung und sparen Sie nicht am falschen Ende.

Ansonsten werden Sie im Nachgang viel Lehrgeld bezahlen müssen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, gleiches gilt für Ihr Unternehmen in Malta und dessen Substanz.

Dennoch sollte das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden und innerhalb weniger Monate bereits die gesamte Substanz einsatzbereit sein.

Wenn Sie von Anfang an mit der notwendigen Substanz durchstarten. gibt es später weniger Erklärungsbedarf, dem Sie dann übrigens gelassen entgegensehen können.

In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass bei Auslandsgesellschaften nicht das Finanzamt verpflichtet ist Ihnen nachzuweisen, dass es sich um einen Gestaltungsmissbrauch handelt, sondern Sie sind selbst in der Pflicht (Beweislastumkehr) darzulegen, wie Sie Substanz vor Ort begründen.

Dabei kommt es sowohl auf Einzelheiten, als auch die Gesamtschau an.

In der Praxis bedeutet das dann stets anhand von Belegen wie Kontoauszügen, Gehaltsabrechnungen und weiteren Dokumenten darzulegen, dass auch Ihr Unternehmen sich an sämtliche nationalen und internationalen Bestimmungen hält und kein Missbrauch vorliegt.

Welcher Standort eignet sich besser, Malta oder Gozo?

Malta ist Hauptinsel und Gozo die kleine Schwesterinsel. Die Lebenshaltungs- und Lohnkosten sowie die Immobilienpreise und Mieten unterscheiden sich hier dramatisch. Wenn Sie die Kosten besonders niedrig halten wollen, dann ist Gozo eine gute Wahl.

Wenn Sie viel Wert auf Infrastruktur wie z.B. den Flughafen oder den Hafen in Valetta legen, dann ist Malta sicher die bessere Wahl. Grob kann man durchaus sagen, dass ein durchschnittlicher Angestellter auf Malta etwa drei Mal so viel kostet wie auf Gozo und die Mieten auf Gozo doppelt so günstig sind wie auf Malta.

Das Geschäftsleben spielt sich hauptsächlich in Valetta (Hauptstadt Maltas), St. Julians, Sliema, Mosta und in der Flughafengegend Luqa ab.

Dort sind etwa multinationale Unternehmen, wie z.B. Microsoft und Vodafone ansässig. In Gozo findet geschäftliches Treiben in Victoria (Hauptstadt Gozos) statt.

Je nachdem welches Geschäftsmodell Sie betreiben und wo Sie sich gegebenenfalls eher niederlassen wollen spielt die Standortwahl also eine große Rolle.

Idealerweise setzen Sie sich ins Flugzeug und sehen sich die örtlichen Gegebenheiten einfach vor Ort an. Diese geschäftliche Exkursion lässt sich auch wunderbar mit einem kleinen Erholungsaufenthalt kombinieren.

Zusammenfassung zur Firmengründung in Malta

Günstige Unternehmenssteuern von gerade einmal 5% lassen sich völlig legal durch die Gründung einer korrekt aufgesetzten Struktur in Malta realisieren.

Holding-Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland schalten eine maltesische Holding vor den operativen Betrieb und achten auf Substanz.

Bei tatsächlicher Wohnsitzverlagerung nach Malta ist das Thema Substanz weitgehend zu vernachlässigen, da die maltesischen Finanzbehörden dies nicht von Ihnen verlangen und die deutschen Behörden nicht mehr für Sie zuständig sind.

Jedenfalls ist es nicht mit einer einfachen Firmengründung in Malta getan und es gibt viel zu beachten, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie über wesentliche Details stolpern.

Eine steuerliche Alternative zu Malta kann eine korrekte Wohnsitzverlagerung und gleichzeitige Firmengründung in Zypern oder eine Firmengründung in Rumänien darstellen. Hierbei kommt es natürlich ganz auf Ihre persönlichen, individuellen Präferenzen an.

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