Offshore Firma gründen – Funktioniert das heute noch?
Die Gründung einer Offshore Firma wird meistens mit einer Firmengründung im Ausland gleichgesetzt. Die Verwendung des Begriffs „Offshore“, was so viel wie „fern der Küste“ bedeutet, ist in vielen Fällen unzutreffend.
Da mit dem Begriff Offshore Firma längst nicht mehr nur fern abgelegene Inseln gemeint sind, sondern im Grunde genommen auch Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland.
Beispiele hierfür wären die Schweiz, Polen, Tschechien aber auch andere EU-Mitgliedstaaten. Korrekt wäre die Verwendung des Begriffs „Onshore“.
Geradezu synonymisch wird auch das Wort ‚Steuerparadies‘ oder ‚Steueroase‘ verwendet. Die OECD veröffentlichte hierzu weiße, graue und schwarze Listen.
So kann auch mit der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz aufgrund der niedrigen Steuersätze eine Offshore Firma in einer Steueroase (z.B. im Kanton Zug) gemeint sein.
Firmengründung im Ausland - Länderüberblick
Offshore-Firmen und das Bankgeheimnis
Längst sind die Tage gezählt, in denen man sich lediglich hinter einer Offshore-Firma und einem Auslandskonto verstecken konnte.
Immer mehr Regierungen fordern öffentlich einsehbare Register über die wirtschaftlich Berechtigten einer Offshore-Firma und so mancher Staat hat dies bereits in die Praxis umgesetzt.
Außerdem wurde im Zuge des 11. September 2001 der Patriot-Act und später FATCA, ein Steuerinformationsaustausch-Programm zur Vermeidung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung eingeführt.
Das kann man durchaus als effektive Maßnahmen zur Aushebelung des Bankgeheimnisses werten: In vielen bisher uneinnehmbaren Festungen der Verschwiegenheit – allen voran der Schweiz – gehört das Bankgeheimnis von nun an der Vergangenheit an.
Durch das Vorbild FATCA erwuchsen weitere Programme zum Informationsaustausch wie der CRS auch AIA genannt. Der CRS diktiert sämtlichen Banken den Ultimate Beneficial Owner (UBO) der lokalen Steuerbehörde zu melden.
Die empfangene Behörde übermittelt ihrerseits dann eine Meldung an das Heimatfinanzamt des wirtschaftlich Berechtigten.
So bleibt kein Stein auf dem anderen und das jahrelange Katz-Und-Maus-Spiel zwischen ermittelnden Behörden und Steuerhinterziehern hat ein vermeintliches Ende gefunden.
Einfluss des Informationsaustauschs auf Offshore-Gesellschaften
Im Rahmen des Abkommens zum Automatischen Informationsaustausch während der Berlin Tax Conference 2014 sind ausgesprochen viele Länder für den Betrieb einer Offshore-Firma unattraktiv geworden.
Diese Gerichtsbarkeiten bieten Ihnen zwar weiterhin anonyme Firmengründungen mit Treuhand-Geschäftsführer an, jedoch ist das Bankgeheimnis im Wesentlichen ausgehebelt worden:
Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben verpflichten ihre Banken künftig nicht nur private sondern auch geschäftliche Bankkonto-Informationen wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geburtsort des Ultimate Beneficial Owners (UBO), Kontostand am Jahresende und weitere Informationen an die Finanzämter aller mitunterzeichnenden Länder automatisch zu übermitteln.
Sie wollen wissen, welche Länder das Abkommen unterzeichnet haben und welche nicht? Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, sehen Sie sich einfach diese sich ständig erweiternde Liste an:
OECD – Liste der 123 am AIA teilnehmenden Länder
Wirklich auffällig bei der Liste der Staaten, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen sind folgende Tatsachen:
Die meisten Nationen, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen befinden sich in oder um Afrika. Ein Grund dafür mag sein, dass diese Länder die nötige Compliance-Infrastruktur nicht darstellen können.
Doch würden Sie es ernsthaft in Erwägung ziehen, Ihr hart erarbeitetes Geld in Afrika zu deponieren?
Ein weiterer Exot sind die USA, die diesem Abkommen aus eigennützigen Motiven nicht beigetreten sind, da so frisches Fremdkapital aus dem Ausland angeworben werden kann.
Das bedeutet zwar nicht, dass die USA keine Abkommen zum Informationsaustausch (z.B. FATCA) unterhalten würden, jedoch handelt es sich um eine Einbahnstraße. Die USA übermitteln im Rahmen des CRS keine Kontodaten an andere Länder.
Der Automatische Informationsaustausch verändert eine ganze Branche und es lohnt sich, dieses Thema genauer unter die Lupe zu nehmen!
In welchem Land gründet man heute eine Offshore-Gesellschaft?
Das kommt stets darauf an, welche Ziele Sie verfolgen, wie Ihr Geschäftsmodell im Detail aussieht und wo sich Ihr steuerlicher Wohnsitz befindet.
Die üblichen Vorteile einer Offshore-Firma in einer Nullsteuer-Oase
Das kommt stets darauf an, welche Ziele Sie verfolgen, wie Ihr Geschäftsmodell im Detail aussieht und wo sich Ihr steuerlicher Wohnsitz befindet.
Keine Steuern auf Auslandseinkommen
Es gilt fast ausnahmslos das Prinzip der territorialen Besteuerung. Das bedeutet, dass eine Firma, die in einer Nullsteuer-Oase wie z.B. Panama, British Virgin Islands, Vereinigte Arabische Emirate oder Cook Islands ansässig ist keine Steuern auf Einkünfte aus dem Ausland zu entrichten hat. Eine Gesellschaft in einer Nullsteuer-Oase kann also mit jedem Land der Welt Geschäfte machen nur nicht mit Geschäftspartnern aus dem gleichen Sitzstaat ohne dafür fiskalisch zur Kasse gebeten zu werden.
Diskretion bis hin zur Anonymität
In vielen Ländern wird die Identität der Gesellschaft und Geschäftsführer durch den Einsatz von Treuhand-Gesellschaftern (Nominee-Shareholder) und Treuhand-Geschäftsführern (Nominee-Director) gewahrt. Das bedeutet, dass eine Vertrauensperson für die Position des Gesellschafters und/oder des Geschäftsführers (in der Regel handelt es sich um Juristen) eingesetzt wird. Ein spezieller Treuhandvertrag regelt die eigentlichen Eigentumsverhältnisse an den Gesellschaftsanteilen. Durch diese Maßnahme wird die wahre Identität des Eigentümers nicht öffentlich. Das kann ganz besonders dann von Vorteil sein, wenn Sie nicht wollen, dass (ehemalige) Geschäftspartner auf Ihre neuen wirtschaftlichen Aktivitäten aufmerksam werden. Im jeweiligen Handelsregister taucht Ihr Name somit nicht auf und Sie können sich trotzdem wirtschaftlich entfalten.
Geringe Gründungskosten von Offshore-Firmen
Eine Offshore-Firma ist vergleichsweise günstig zu gründen. In den meisten Fällen wird nicht einmal die Liberierung (Einzahlung) des Stammkapitals fällig. Eine Firmengründung durch uns in den Cook Islands kostet im Gründungsjahr beispielsweise gerade einmal 1.500 €, in den Folgejahren 1.200 €. Das sind überschaubare Gründungskosten und der anfängliche Kapitalbedarf ist außerordentlich gering.
Sicherheit vor Gläubigern
Durch das hohe Maß an Diskretion schützt Sie eine Offshore-Firma auch vor ungewolltem Zugriff durch lästige Gläubiger.
Devisenvorteile und Zugang zu internationalem Märkten
Durch das hohe Maß an Diskretion schützt Sie eine Offshore-Firma auch vor ungewolltem Zugriff durch lästige Gläubiger.
Die größten Offshore-Mythen
Hier räumen wir mit den gängigsten Mythen, Gerüchten und Vorurteilen rund um Offshore-Firmen auf.
Anonyme Offshore-Firma
Eine vollständig anonyme Firma lässt sich ohnehin nicht gründen. Zumindest die Gründungsagentur oder die Anwaltskanzlei wird Sie identifizieren (müssen). Ein Unternehmer kann sich der Veröffentlichung seines Namens zwar entziehen aber spätestens die zur Kontoführung beauftragte Bank will stets wissen mit wem sie es zu tun hat. Dazu ist sie nicht nur verpflichtet, sie hat auch ein höchstpersönliches Interesse.
Anonymes Offshore-Konto
Der Mythos des schweizer Nummernkontos hält sich nach wie vor absolut hartnäckig. Kurz und bündig lässt sich feststellen, dass spätestens seit 9/11 und dem damit einhergehenden Kampf gegen den Terror, die Welt und insbesondere die Regularien, welche Banken bei Kontoeröffnungen auferlegt wurden, drastisch verschärft wurden, was man mitunter Compliance nennt. Banken müssen stets den Final Beneficial Owner, den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Ein anonymes Bankkonto existiert heute in dieser Form nicht mehr und dank dem internationalen Informationsaustausch für Kontodaten (Common Reporting Standard) sind selbst aufwändige Treuhandkonstrukte nahezu nutzlos geworden, da die Kontodaten ab dem Jahr 2016 automatisiert an Ihr heimisches Finanzamt übermittelt werden.
Selbstverständlich muss eine Bank wissen, mit wem sie es zu tun hat. Gänzliche Anonymität gab es logischerweise bei Offshore-Konten nie. Jedoch war die Zusammenarbeit zwischen Banken und Ihrem Finanzamt in der Vergangenheit undenkbar, heute ist sie eher der Standard.
Anonyme Kreditkarten
Anonyme Kreditkarten sind ebenfalls ein Mythos, dieser Umstand ergibt sich allein aus der Logik heraus: Wären Sie ein Kreditinstitut, würden Sie schließlich auch nur demjenigen Kapital anvertrauen, den Sie kennen und bonitätsbedingt vertrauen. Anonyme Kreditkarten kann es also nicht geben. Was jedoch tatsächlich noch existiert sind Kredit- und Debitkarten ohne Namen und anonyme Debitkarten mit geringen Limits.
Offshore-Firmen sind nur etwas für Steuerhinterzieher
Offshore-Firmen haben in der Vergangenheit immer wieder in den Medien den Eindruck hinterlassen, als wären Sie lediglich etwas für Steuerhinterzieher. Doch auch Pensionsfonds und deutsche Bundesländer verwenden Offshore-Gesellschaften. Wie passt das im Hinblick auf Steuerhinterziehung zusammen? Es ist nun einmal eine Tatsache, dass es viele gute Gründe für Offshore-Firmen gibt, mit Steuerhinterziehung haben diese spätestens in Zeiten des automatischen Informationsaustauschs jedoch nichts zu tun.
Alle Offshore-Gerichtsbarkeiten sind Bananenrepubliken
Ganz im Gegenteil: Viele Offshore-Finanzplätze wie die Cayman-Islands, Cook-Islands oder British Virgin Islands sind reputable und stabile Finanzzentren mit Gesetzgebung aus dem Common Law und hohen Anforderungen an potentielle Kontoinhaber. Die Anforderungen, die die Bank an Sie stellt, sind jedenfalls deutlich höher als die Ihrer örtlichen Kreissparkasse in Ulm. Es wird deutlich mehr Dokumentation von Ihnen verlangt.
Offshore-Firmen zahlen stets 0% Steuern
So leicht ist es dann auch wieder nicht. Es kommt ganz darauf an, in welchem Land die Gesellschaft ihren Sitz hat und wo sich der Ort der geschäftlichen Oberleitung und andere Betriebsstätten befinden. Steuern wie z.B. die Umsatzsteuer fallen immer an, wenn Sie abzuführen sind. Darum kommt auch keine Offshore-Gesellschaft herum. In Nullsteuer-Oasen zahlen Offshore-Firmen in der Regel nur dann Körperschaftssteuer, wenn Sie im Land des Sitzes Handel betreiben oder Dienstleistungen erbringen, was sie aus taktischen Gründen vermeiden werden.
Offshore-Firma und Wohnsitz in Deutschland passen gut zusammen
Wer denkt, dass er eine Offshore-Firma von seinem Frühstückstisch in Osnabrück betreiben kann, der liegt schlicht und ergreifend falsch. Der deutsche Gesetzgeber hat sich etwas bei seinem Außensteuergesetz gedacht und macht es Unternehmern mit Wohnsitz in Deutschland nahezu unmöglich klassische Offshore-Firmen ohne verheerende Negativwirkungen zu gründen und zu betreiben. Anders ist der Fall hingegen bei Auslandsgesellschaft innerhalb der EU gelagert.
Eine Offshore-Firma bringt nur Vorteile
Neben vielen Vorteilen erfordert der legale Betrieb von Auslandsgesellschaften jede Menge Aufwand. Aufwand, der sich erst ab gewissen Unternehmensgrößen rechnet. Ein Umzug ins Ausland kann ebenso vorteilhaft wie notwendig sein um in den vollen Genuss der Vorteile von Offshore-Firmen zu gelangen. Manch ein Unternehmer mag diesen Umstand nicht ausschließlich als vorteilhaft betrachten.
Worauf kommt es bei einer Offshore-Firma an?
Nachdem nun dank AEOI klar sein sollte, dass die Offshore-Welt deutlich kleiner geworden ist, beschränkt sich für Gründer und Umsteiger, die einen hohen Wert auf Diskretion legen, die Wahl der Gerichtsbarkeit auf eine außerordentlich überschaubare Anzahl von Ländern. Doch worauf kommt es nun bei der Gründung einer Firma im Ausland und der Eröffnung eines Offshore-Bankkontos wirklich an?
Stabile Volkswirtschaft und Wirtschaftswachstum
Der wohl wichtigste Faktor für Ihren unternehmerischen Erfolg ist, dass Sie stabile Rahmenbedingungen für Ihre Offshore-Firma vorfinden. Ein gesundes Wirtschaftswachstum kann ebenfalls nützlich sein.
Unternehmerfreundliche Rechtssprechung und Rechtssicherheit
Ganz bestimmt wollen Sie einer unternehmerfreundlichen Rechtsprechung unterliegen und Rechtssicherheit genießen. Eine Bananenrepublik sollte jedenfalls nicht das neue Zuhause Ihrer Offshore-Firma sein.
Attraktive Steuersätze
Tatsächlich liegt der niedrigste Steuersatz innerhalb der EU bei 5% Körperschaftssteuer (Malta). In einigen Drittstaaten beträgt die Steuerbelastung sogar nur 0% und ist für Offshore-Firmen praktisch nicht existent.
Stabile Kreditinstitute mit hohem Liquiditätsgrad
Stabile Banken sind nach all den Krisen und Skandalen sehr gefragt. Mit einer Offshore-Firma können Sie unternehmerische Aktivität geschickt mit gesunden Finanzinstituten verbinden.
Weltweite Akzeptanz der Rechtsform und Rechnungslegung
Garantiert wollen Sie nicht den Aufwand, den eine Offshore-Firma mit sich bringt betreiben, um dann später herauszufinden, dass potentielle Geschäftspartner Sie auslachen, wenn Sie eine afrikanische Rechtsform und Anschrift auf Ihrem Briefkopf tragen. Die Akzeptanz Ihrer Rechnungen sollte stets gewährleistet sein. Fallen Sie nicht auf billige Angeboten herein.
Teilnahme am Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Von Interesse kann auch sein, ob die Bank, die das Bankkonto Ihrer Offshore-Firma eröffnet, am automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Mit einem Wohnsitz in Malta oder Irland kann Ihnen der Informationsaustausch jedoch egal sein.
Territoriales Steuersystem
Wird nur territorial besteuert und nicht lokal gehandelt, genießt Ihre Offshore-Firma Steuerfreiheit. Das kann hochattraktiv sein.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Sachverhalt)
Innerhalb der EU gelten für dort niedergelassene Unternehmen durch DBA-Sachverhalt und Niederlassungsfreiheit für Holding-Gesellschaften spannende Privilegien.
Buchführungs-, Jahresabschluss, Prüfungs- und Publizitätspflichten
So verlockend es sein kann keinen Buchhaltungs- und Jahresabschlusspflichten nachzukommen, so gesund und betriebswirtschaftlich sinnvoll kann es jedoch sein genau diese Dinge dennoch zu erledigen. Ein guter Unternehmer kennt schließlich stets sein eigenes Zahlenwerk. Für Holding-Gesellschaften mit wenigen Buchungen pro Jahr kann eine Entbindung von diesen Pflichten jedoch wertvolle Zeit und Geld sparen.
Lokale Eigenheiten und Sonderregelungen
Viele Länder halten ganz individuelle Sonderregelungen bereit. So bietet zum Beispiel Zypern für Einkommen aus geistigem Eigentum einen Steuersatz von lediglich 2,5%. Eine genaue Standort-Analyse kann wahre Schätze bergen.
Wie geht man heute noch wasserdicht offshore?
Das kommt ganz darauf an, welche Maßnahmen Sie bereit und in der Lage sind darzustellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die man einschlagen kann. Einen legalen Weg und einen weniger legalen Weg. Beides ist selbstverständlich mit einem finanziellem Aufwand verbunden. Außerdem kommt es immer auf den Einzelfall, das Geschäftsmodell im Detail an. Daraufhin lässt sich dann eine Aussage treffen, welche Schritte zu erledigen sind.
Wohnsitzverlagerung ins steuerfreundliche Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz korrekt uzw. absolut rechtssicher ins Ausland verlagert haben, dann brauchen Sie das deutsche Finanzamt nicht mehr zu fürchten. Es sei denn, Sie verhalten sich so ungeschickt, wie Boris Becker oder die Bundesrepublik Deutschland entscheidet sich analog der USA die Besteuerung künftig auf Grundlage der Nationalität zu bemessen.
Zur Feststellung der persönlichen Steuerpflicht gilt derzeit in den allermeisten Ländern dieser Welt das Wohnortsprinzip. Manche Länder handhaben dies eher lax, andere sehr strikt. Befindet sich Ihr Wohnsitz im selben Land, wie Ihre Unternehmung, so kann nicht mehr von Offshore die Rede sein.
Effektiv und vor allem nachhaltig sind absolut legale Strategien, wie die Kombination des so genannten Non-Dom-Status in Verbindung mit einer sauber umgesetzten und für Dritte nachvollziehbaren, fachgerechten Wohnsitzverlagerung nach Malta, Zypern oder Rumänien.
Offshore-Firma und Offshore-Konto
Es gibt nun wirklich nicht mehr viele sichere Häfen für Steuerflüchtlinge auf diesem Globus. Wer jedoch nach wie vor Wert auf Diversifikation und Vermögensschutz legt, der ist mit einem Auslandskonto auf der sicheren Seite.
Wichtig ist bei Unternehmungen im Ausland, dass deren Rechnungen beim Handel mit europäischen Unternehmen von den lokalen Finanzbehörden akzeptiert und als Betriebsausgabe anerkannt werden, auch und besonders im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Sollten Sie sich bereits entschieden oder verständlicher Weise noch weitere Fragen zu der äußerst komplexen Thematik Offshore-Firmengründung haben, so stehen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mit einem unserer Experten über Ihren individuellen Bedarf.
Unser Empfehlung in Sachen Offshore-Firma
Statt Offshore zu gehen, gehen Sie einfach Onshore! Transparenz statt Versteckspiel mit den Behörden. Anstelle einer Offshore-Firmengründung raten wir denjenigen, die nicht ins steuerfreundliche Ausland abwandern können, zu einer Firmengründung in Zypern, Malta oder Rumänien – denken Sie dabei and die entsprechende ökonomische Substanz.
Zusammenfassung zur Offshore-Firma
Reine Offshore-Firmen in Form von Briefkastenfirmen sind out. Dank Informationsaustausch ist das Bankgeheimnis dahin und die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten werden dem Finanzamt gemeldet.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Offshore-Firma zu gründen, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundigen Rat einholen. Eine Offshore-Firma lässt sich in einem Hochsteuerland nur bedingt legal nutzen.
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