Firmengründung in Irland – Irland Limited (Ltd.) gründen
Eine Firma in Irland in der Form einer Limited Company zu gründen birgt Vorteile: Befindet sich der Sitz der geschäftlichen Oberleitung in Irland so beträgt der reguläre Unternehmenssteuersatz gerade einmal 12,5% und zählt damit zu den niedrigsten innerhalb der Europäischen Union. Viele namhafte Unternehmen wie Google, Starbucks, Facebook oder auch Ryanair haben nicht ohne Grund ihren Unternehmenssitz in Irland.
Der irische Arbeitsmarkt besticht durch eine gut ausgebildete, junge und englischsprachige Workforce. Gute Anbindungen durch den internationalen Flughafen in Dublin machen Irland zur internationalen Drehscheibe für Geschäfte dies- und jenseits des Atlantiks.
Die Republik Irland gehört nicht zum Vereinigten Königreich und ist auch nicht vom Brexit und seinen Folgen betroffen. Die Landeswährung ist der Euro, die Amtssprache Englisch. Irland hat sich anders als viele EU-Mitglieder vorbildlich von der Schuldenkrise erholt. Der irische Immobilienmarkt ist für Investoren höchst interessant. Sowohl die niedrigen Unternehmenssteuern, als auch das allgemein unternehmerfreundliche Umfeld, machen den Standort Irland besonders attraktiv.
Schnellverweise – Firmengründung Irland
[1] Für wen eignet sich eine Firmengründung in Irland?
[2] Wann rechnet sich eine irische Limited?
[3] Unternehmenssteuern in Irland im internationalen Vergleich
[4] Kosten einer Firmengründung in Irland
[5] Der Automatische Informationsaustausch in Irland
[6] Der Non Dom Status in Irland
[7] Vorteile einer Firmengründung in Irland
[8] Wohnsitz des Gesellschafters und Geschäftsführers
[9] Zusammenfassung zur Firmengründung in Irland
Für wen sich eine Firmengründung in Irland eignet
Grundsätzlich bietet eine Firmengründung in Irland eine günstige Alternative zur Firmengründung in Deutschland. Jedenfalls dann, wenn eine deutsche Niederlassung geplant ist. Bei rein irischer Betriebsstätte – darauf soll hier genauer eingegangen werden – ist eine Firmengründung in Irland dann interessant, wenn beispielsweise der niedrige Unternehmenssteuersatz von 12,5% genutzt werden soll.
Hierfür ist allerdings ein Geschäftsführer (Director) mit Wohnsitz in Irland erforderlich, andernfalls beträgt der Unternehmenssteuersatz 25% und ist aus rein steuerlicher Sicht wenig attraktiv.
Umso höher der zu versteuernde Gewinn ausfällt desto größer ist die Steuerersparnis für das Unternehmen. Außerdem eignet sich eine Firmengründung in Irland auch um die Privatsphäre des Gesellschafters (Shareholders) zu schützen, da Irland als eines der wenigen Länder innerhalb der EU über kein öffentlich einsehbares Gesellschafterregister verfügt. Die Geschäftsführer hingegen sind im irischen Handelsregister (Company Registration Office) ersichtlich.
Es lohnt sich sehr einen genauen Blick auf die grüne Insel zu werfen: Die Vorzüge liegen sowohl im geringen Unternehmenssteuersatz von 12,5%, fehlenden Restriktionen beim Betrieb von Auslandsgesellschaften, dem Non-Dom-Status bei Wohnsitznahme in Irland, den vielen Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Mitgliedschaft, Common Law und Englisch als Amtssprache.
Praktisch jeder kann eine Firma in Irland gründen, von den niedrigen Steuersätzen für Unternehmen profitiert allerdings nur, wer einen ortsansässigen Geschäftsführer beschäftigt oder selbst diese Position einnimmt. Ob sich das lohnt muss jeder nach entsprechender Kalkulation selbst entscheiden.
Ab wann sich eine Irland Limited für Sie rechnet
Je nachdem wie hoch Ihr vorsteuerlicher Gewinn ausfällt, desto höher fällt die steuerliche Hebelwirkung aus. Die nachstehende Grafik soll diesen Sachverhalt für Sie als erfolgreichen und langfristig wirtschaftenden Unternehmer nachvollziehbar veranschaulichen. Finden Sie sich in diesen Größenordnungen wieder?
Damit sich eine Firmengründung in Irland auch steuerlich „lohnt“, sollte Ihr unternehmerischer Gewinn bei ca. 200.000 € liegen. Allerdings existieren natürlich noch viele weitere Gründe, weshalb sich Irland auch aus anderen Gründen rechnen kann. Je höher der Gewinn, desto höher die steuerliche Hebelwirkung. Entscheiden Sie selbst, ob sich Irland für Sie „rechnet“.
Unternehmenssteuern in Irland und im internationalen Vergleich
Wer eine Firma in Irland gründet, sollte sich mit den Unternehmensteuern in Irland auseinandersetzen und diese mit der eigenen Steuerlast vergleichen. Eine deutsche GmbH zum Beispiel hat eine Körperschaftssteuer von 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und je nach Unternehmenssitz einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von ebenfalls ca. 15% auf Gewinne zu entrichten. Vereinfacht kann man von ungefähr 30% Unternehmenssteuern ausgehen.
Eine irische Limited zahlt stets 12,5% Körperschaftssteuer (Income Tax), Gewerbesteuer oder ein Solidaritätsbeitrag existiert nicht. In der EU belegt Irland mit einem Steuersatz von 12,5% einen der niedrigsten Steuersätze im Unternehmenssteuerranking. Damit liegt Irland fast 20% unterhalb der deutschen Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer).
Die Unternehmenssteuer in Irland beträgt sehr wettbewerbsfähige 12,5%. Sowohl innerhalb der Europäischen Union, als auch weltweit belegt Irland damit einen Spitzenplatz. Da können nur noch Zypern mit ebenfalls 12,5%, Ungarn mit 9% und Malta mit einem effektiven Steuersatz von nur 5% mithalten.
Der Automatische Informationsaustausch in Irland
Der Automatische Informationsaustausch ist das Schreckgespenst der Finanzämter rund um den Globus. Es handelt sich um automatische Schnittstellen zwischen Banken und Finanzämtern in über 112 Ländern.
Dabei werden steuerrelevante Daten zu den Kontoinhabern von Auslandskonten gesammelt und jährlich automatisch ausgetauscht. Der Informationsaustausch kam nicht über Nacht, sondern wurde im Oktober 2014 auf der Berlin Tax Conference beschlossen. Der Sinn und Zweck soll dabei die Vermeidung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sein.
Für Steuerhinterzieher wird die Luft tatsächlich dünner aber eben auch für steuerehrliche Bürger, die nicht wollen, dass der Heimatstaat über die wirtschaftlichen Verhältnisse Bescheid weiß. Dieses Argument leuchtet dann ein, wenn Sie die jüngste Vergangenheit in Griechenland (Kapitalkontrollen) oder Zypern (Enteignung) betrachten.
Umso höher ein Staat verschuldet ist, desto neugieriger ist er und desto schlechter ist es um die Reserven der eigenen Bürger bestellt, denn diese werden im Zweifelsfall zur Kasse gebeten. Künftig weiß das heimische Finanzamt also Dank Informationsaustausch auch über Ihre Auslandskonten Bescheid. Es sei denn Sie eröffnen ein Konto in einem der wenigen Länder ohne Informationsaustausch.
Alternativ können Sie auch einfach in ein Land wie Irland auswandern: Der automatische Informationsaustausch (AIA) oder Common Reporting Standard (CRS) stört Sie nämlich bei Wohnsitznahme in Irland überhaupt nicht.
Irland nimmt zwar auch am automatischen Informationsaustausch teil, jedoch ist dies völlig unschädlich, da redliche Unternehmer sich mit unserer professionellen Unterstützung nicht verstecken müssen. In Irland lassen sich völlig legal Steuern sparen, Steuerhinterziehung hingegen ist auch in Irland illegal.
Der Informationsaustausch über Steuerdaten findet also auch hier jährlich und automatisch statt. Doch der Betrieb und die Verwaltung von Offshore-Firmen und die Eröffnung von Offshore-Konten ist völlig legitim und rechtlich einwandfrei.
Unternehmer beziehungsweise Gesellschafter, die weiterhin in Deutschland wohnhaft sind müssen ganz einfach darauf achten, dass sämtliche Auslandseinkünfte bei der heimischen Steuererklärung korrekt deklariert werden, somit muss keiner – wirklich keiner – den Common Reporting Standard bei Aktivitäten in Irland fürchten.
Der „Non Domiciled Status“ und die „Remittance Base“ in Irland
‚Resident but Non-Domiciled‘, das bedeutet zwar in Irland wohnhaft, jedoch nicht steuerlich domiziliert zu sein. Dieser besondere Steuerstatus gilt für diejenigen, die Ihre Wurzeln nicht in Irland haben bzw. irischer Abstammung sind. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die aus dem Vereinigten Königreich stammt.
Um es einmal zu veranschaulichen: Der Non-Dom ist in der Regel eine natürliche Person zum Beispiel ein Deutscher oder Österreicher, der nach Irland ausgewandert ist, dort seinen Wohnsitz hat aber nicht im steuerrechtlichen Sinn dort domiziliert ist.
Es handelt sich um einen Rechtsbrauch aus dem Vereinigten Königreich, der auf das Jahr 1799 und den Briten William Pitt the Younger zurückgeht. In der Praxis bedeutet das, dass sämtliche Einkünfte, die nicht in Irland, sondern außerhalb ihren Ursprung haben und nicht nach Irland transferiert bzw. überwiesen werden (Remittance) dort steuerfrei verbleiben.
In Deutschland sind 30% Unternehmenssteuern und dann nochmal 25% Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer (in Summe etwa 26,38% für die Ausschüttung) fällig, was einer totalen Steuerbelastung bei Gewinnentnahmen durch Gesellschafter von etwa 51,34% entspricht.
Bei Wohnsitznahme in Irland gilt folgende Rechnung: 12,5% Unternehmenssteuer und wenn keine Gewinnentnahme mit Zielland Irland stattfindet, sondern in andere Länder ausgeschüttet wird, bleibt es dabei. Daraus resultiert im Idealfall, den wir bei Wohnsitznahme in Irland realisieren können eine totale Steuerbelastung von 12,5%.
Die Kosten der täglichen Lebensführung müssen jedoch wie in Deutschland oder Österreich auch durch entsprechende Einnahmen, wie zum Beispiel ein Gehalt (welches mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einhergeht) nachvollziehbar gedeckt werden können. Der Lebensstandard muss hierbei also immer durch das Haushaltseinkommen reflektiert werden.
Bleibt es hingegen beim Wohnsitz des Gesellschafters in Deutschland mit Substanz in Irland muss die Rechnung wie folgt lauten: 12,5% Unternehmenssteuer zzgl. 25% Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer. Das macht dann für den in Deutschland wohnhaften Gesellschafter eine totale Steuerbelastung bei Gewinnentnahmen in Höhe von ungefähr 35%.
Wir finden: Das kann sich gegenüber 51,34% oder einer Auszahlung durch ein Gehalt in Deutschland mit Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 46% in 2017) immer noch sehen lassen! Der größte Hebel wird allerdings bei Wohnsitznahme in Irland (12,5% zzgl. bescheidenem Gehalt für den täglichen Bedarf) erzielt. Für Non-Doms in Irland sind Auslandseinkünfte also steuerfrei und sie bleiben es, wenn sie nicht nach Irland transferiert werden.
Zahlreiche Vorteile bei einer Firmengründung in Irland
Steuern zu sparen ist sicherlich ein attraktiver Aspekt, doch es gibt einige andere wirtschaftliche Gründe, warum Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft in Irland in Erwägung ziehen sollten. Irland lockt erfolgreiche Unternehmer nämlich mit den richtigen Rahmenbedingungen, niedrige Steuern sind dabei ein nützlicher Nebeneffekt.
– Hochqualifizierte Arbeitskräfte
– Geringe Abgabenbelastung
– Firmengründung in einem EU-Staat
– EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
– Niederlassungsfreiheit
– Über 70 Doppelbesteuerungsabkommen
– Stabiler Finanzsektor
– Landeswährung ist der Euro
– Amtssprache ist Englisch
– Common Law
– Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
– Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz
– Unternehmenssteuersatz von 12,5%
Wohnsitz des Geschäftsführers und Gesellschafters
Grundsätzlich kann jeder Unternehmer eine Firma in Irland gründen, so lange er nicht disqualifiziert ist. Einen erheblichen Unterschied macht die steuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts jedoch in Abhängigkeit vom Wohnsitz des Geschäftsführers und Gesellschafters. Im Wesentlichen gibt es zwei „Strömungen“.
Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich
Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich üben ab einem gewissen Anteil an den Geschäftsanteilen einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen aus. Um etwaige Negativwirkungen wie z.B. die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden muss der Unternehmer die Abgabenordnung und das Außensteuergesetz kennen und genug Substanz vor Ort in Irland aufbauen.
Der Ort der geschäftlichen Oberleitung darf auf gar keinen Fall in Deutschland oder Österreich liegen, denn dadurch wird eine Betriebsstätte begründet und der angestrebte Steuervorteil in Irland ist passé. In der Praxis bedeutet das, dass der Gesellschafter sehr wohl in Hochsteuerländern wie Deutschland oder Österreich ansässig sein darf. Geschäftsführer die ins Tagesgeschäft eingebunden sind müssen jedoch, um genug Substanz vor Ort vorweisen zu können, in Irland wohnhaft sein.
Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Irland
Idealerweise sitzt der Gesellschafter entweder in Form einer Holding-Company in Irland oder es handelt sich um eine Offshore-Firma deren Betrieb jedenfalls dann unproblematisch ist, wenn der Beneficial Owner seinen Wohnsitz in Irland oder einem anderen Staat ohne CFC-Regime (Außensteuergesetz) wie z.B. Irland oder der Schweiz hat.
Der Einfachheit wegen kann man sagen, entscheidet sich ein Unternehmer nicht nur sein Unternehmen, sondern auch den eigenen Wohnsitz nach Irland zu verlagern, bringt dies einige Vorteile: Die Steuerzahllast lässt sich für Unternehmen auf 12,5% reduzieren und die Anwendung von CFC-Rules entfällt. Außerdem winkt mit dem Non-Dom-Status ein interessanter Steuerbrauch, der es zulässt, dass Auslandseinkünfte unter bestimmten Umständen nicht versteuert werden müssen.
Sorgen Sie für ausreichende Substanz (Substance-Escape)
Der Begriff der Substanz ist umstritten und wird oft unterschätzt, im internationalen Vokabular spricht man vom Substance-Escape. Letztlich geht es unter anderem um den Begriff der Betriebsstätte.
Unter Substanz versteht man allgemein einen auf kaufmännische Art eingerichteten Geschäftsbetrieb. Um diesen legitimen Geschäftsbetrieb im Falle von Zweifeln seitens des Finanzamts in Deutschland oder Österreich verteidigen zu können, sollten folgende Merkmale Ihrer Unternehmung vorliegen:
- Aktive Einnahmen (Handel, Dienstleistungen)
- Ortsansässiger Geschäftsführer in Irland der ins Tagesgeschäft involviert ist
- Firmenkonto für die irische Gesellschaft
- Arbeitgebernummer (Employer-ID)
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Eigene Geschäftsräume (Registered-Office in einer Kanzlei reicht nicht aus)
- Eigener Telefon- und Internetanschluss, Anrufannahme im Namen der Firma
- Eigene Mitarbeiter die zur Wertschöpfung beitragen
- Irische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT)
- Ein Türschild deutet auch auf eine legitime Betriebsstätte hin
- Kunden, Lieferanten oder Partner vor Ort in Irland runden das Bild ab
Die Finanzbehörden in den Hochsteuerländern können zwar richtig lästig sein aber sie sind keinesfalls zu unterschätzen. Genau aus diesem Grund sollten Sie den Substance-Escape verstehen und leben.
Billiggründer bieten Ihnen für kleines Geld einen „Frühstücksdirektor“ also einen Nominee-Director (Treuhand-Geschäftsführer) oder Nominee-Shareholder (Treuhand-Gesellschafter) an.
Diese „Marionetten“ sind den heimischen Behörden namentlich bekannt und werden auf speziellen Listen geführt. Nutzen Sie derartige Strohmänner sind Sie vom Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs nicht weit entfernt.
Denken Sie daran, der Geschäftsführer muss in das Tagesgeschäft involviert sein, eine graue Eminenz, die aus dem Hintergrund in Deutschland oder Österreich die Strippen zieht, löst direkt eine Betriebsstätte im Hochsteuerland aus und vernichtet nicht nur den vermeintlichen Steuervorteil, sondern beschert Ihnen außerdem viele gemeinsame Stunden mit den Finanz- und Strafermittlungsbehörden.
Begeben Sie sich nicht unnötig in derartige Gewässer. Deutlich empfehlenswerter ist ein Geschäftsführer, der aktiv die Geschicke des Unternehmens in Irland leitet und entsprechende Qualifikationen und Fähigkeiten ins Unternehmen einbringt. Das wäre dann ein wichtiger Baustein zum Thema Substanz.
Selbstverständlich muss ein angestellter Geschäftsführer auch ein ortsübliches Gehalt beziehen, er darf weder umsonst noch für ein lächerlich niedriges Entgelt arbeiten, denn dann handelt es sich unter Umständen ganz schnell wieder um Gestaltungsmissbrauch.
Ähnlich verhält es sich mit ortsüblichen Mieten, handelt es sich lediglich um einen Briefkasten (Einige Anbieter sprechen hier vom „Full-Serviced Office“ o.Ä.) reicht dies bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich nicht aus. Halten Sie sich für schlauer und der Schwindel fliegt auf, findet das Finanzamt das nicht lustig und haut Ihnen sprichwörtlich auf die Finger.
Die Struktur vor Ort (Substanz) muss einfach stimmen, sonst wird Ihr Traum von der Auslandsfirma in Irland schnell zum keltischen Albtraum. Sparen Sie sich diese unschönen Erfahrungen, investieren Sie lieber ein wenig Geld im Vorfeld in Beratung und sparen Sie nicht am falschen Ende.
Ansonsten werden Sie im Nachgang viel Lehrgeld bezahlen müssen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, gleiches gilt für Ihr Unternehmen in Irland und dessen Substanz.
Dennoch sollte das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden und innerhalb weniger Monate bereits die gesamte Substanz vorhanden sein. Wenn Sie von Anfang an mit der notwendigen Substanz durchstarten gibt es später weniger Erklärungsbedarf, dem Sie dann übrigens gelassen entgegensehen können.
In diesem Zusammenhang sollten Sie übrigens wissen, dass bei Auslandsgesellschaften nicht das Finanzamt verpflichtet ist Ihnen nachzuweisen, dass es sich um einen Gestaltungsmissbrauch handelt, sondern Sie sind selbst in der Pflicht (Beweislastumkehr) darzulegen, wie Sie Substanz vor Ort begründen.
Dabei kommt es sowohl auf Einzelheiten, als auch die Gesamtschau an. In der Konsequenz bedeutet das dann stets anhand von Belegen wie Kontoauszügen, Gehaltsabrechnungen und weiteren Dokumenten darzulegen, dass auch Ihr Unternehmen sich an sämtliche nationalen und internationalen Bestimmungen hält und kein Missbrauch vorliegt.
Zusammenfassung zur Firmengründung in Irland
Günstige Unternehmenssteuern von gerade einmal 12,5% lassen sich völlig legal durch die Gründung einer korrekt aufgesetzten Struktur in Irland realisieren. Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland setzen für den operativen Betrieb einen lokalen Geschäftsführer ein und achten auf entsprechende Substanz.
Bei Wohnsitzverlagerung nach Irland ist das Thema Substanz weitgehend zu vernachlässigen, da die irischen Finanzbehörden dies nicht von Ihnen verlangen und die deutschen Behörden nicht mehr für Sie zuständig sind. Jedenfalls ist es nicht mit einer einfachen Firmengründung getan und es gibt viel zu beachten, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie über wesentliche Details stolpern.