Firmengründung in Bulgarien – Bulgarische OOD gründen
Eine Firmengründung in Bulgarien ist für sehr viele Gründer aus unterschiedlichen Motiven interessant. Denn viele Gründe sprechen dafür, eine Firma in Bulgarien zu gründen. Das Land ist seit 2007 ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union und bietet Unternehmern zahlreiche Vorteile.
Der Standort Bulgarien ist für die Entscheidung einer Firmengründung zentral. Neben der Infrastruktur und den Beschäftigungsbedingungen sind vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen in Bulgarien.
Die verbreitetste Unternehmensform in Bulgarien ist die EOOD (GmbH). Die EOOD existiert in zwei unterschiedlichen Formen. Da wäre zunächst die bulgarische EOOD, die nur einem Gesellschafter gehört und auch nur über einen Geschäftsführer verfügt. Die bulgarische OOD hingegen, ist die Rechtsform, die von mehreren Eigentümern beziehungsweise Gesellschaftern getragen wird.
Gesellschafter können natürliche Personen oder eine oder mehrere juristische Personen (Kapitalgesellschaften) sein. Grundlage der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist Artikel 113 des bulgarischen Handelsgesetzes (BHG). Nach Artikel 114 BHG ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
Er enthält neben der Bezeichnung, dem Sitz und der Adresse des Unternehmens auch die Laufzeit, den Unternehmensgegenstand, den Geschäftsführer und den oder die Gesellschafter.
Auch die Höhe des Stammkapitals der einzelnen Gesellschafter, Einzahlungsfristen und Laufzeit müssen im Vertrag dargelegt werden. Das Mindeststammkapital, das bei Gründung eingezahlt werden muss, beträgt derzeit nur 1 Euro. Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister obliegt dem Geschäftsführer.
Eine weitere bedeutende Rechtsform ist die Aktiengesellschaft, für deren Gründung es mindestens zweier Personen bedarf. Das Mindestkapital beträgt hier 50.000 bulgarische Leva (ca. 25.565 Euro).
Weitere Formen sind die Kommanditgesellschaft, einer Mischform aus beschränkter und unbeschränkter Haftung und die offene Handelsgesellschaft. Außerdem gibt die Rechtsform des Kaufmanns sowie den obligatorischen Eintrag in das Bulstat-Register.
Es ist sozusagen die kleinste Rechtsform und eignet sich für Gewerbetreibende und Freiberufler. Der Registereintrag ist mit einer Gewerbeanmeldung vergleichbar. Die Eintragung ins Register verläuft schnell und unkompliziert.
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Kosten einer Firmengründung in Bulgarien
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Zahlreiche Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien
– Körperschaftsteuersatz von 10%
– Nur 5% Quellensteuer
– Hochqualifizierte Arbeitskräfte
– Niedrige Lohnkosten
– Geringe Abgabenbelastung
– Geringe Mieten und Immobilienpreise
– Firmengründung in einem EU-Staat
– EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
– Niederlassungsfreiheit
– Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen
– Stabiler Finanzsektor
– Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
– Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz
– 20% bzw. 9% (red.) VAT (Umsatzsteuer)
Die geringen Gründungskosten sind nur ein Vorteil von vielen, die für eine Firmengründung in Bulgarien sprechen. Der Hauptvorteil liegt in den geringen Einkommens- und Körperschaftssteuern, die in Bulgarien nur 10 % betragen.
Liegt Ihr Unternehmen in einer Region mit einer hohen Arbeitslosenrate, kann die Steuerlast sogar bis auf 0 % absinken. Das bedeutet, Sie müssen mit Ihrer vollwertigen EU-Gesellschaft in einem solchen Fall überhaupt keine Steuern zahlen.
Ein wichtiger Hinweis für Investoren: In Bulgarien beträgt die Quellensteuer auf Liquidationsanteile und Dividenden nur 5 %. Zudem gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Staaten, was Bulgarien zu einem attraktiven Ziel für Investitionen macht.
Neben den niedrigen Steuern bilden die geringen unternehmerischen Kosten (Miete, Personal) den Hauptanreiz für die Gründung in Bulgarien. Diese sind in Bulgarien wirklich außerordentlich niedrig.
Vom geringen Mindestlohn für das Personal über niedrige Sozialversicherungsabgaben bis hin zu niedrigen Mieten für Immobilien. Dementsprechend günstig sind auch die Kaufpreise für Immobilien. Da die Bevölkerung im Schnitt über einen hohen Bildungsgrad verfügt, werden Sie fast überall qualifiziertes Personal finden.
Um Ihnen eine Vorstellung von den zu erwartenden Fixkosten zu vermitteln, hier eine Aufstellung für die bulgarische Landeshauptstadt. Die Mieten in Sofia sind zwar seit 2007 stark angestiegen, liegen im Schnitt aber immer noch weit unter denen anderer europäischer Metropolen.
In den attraktiven Businesslagen wie Sofia City West sind Büroräume ab umgerechnet 5,73 Euro pro qm zu haben. Am Flughafen Sofia Airport gibt Büros sogar schon ab 3,22 Euro pro qm. Für absolute Top-Objekte in Zentrumslagen zahlen Sie im Schnitt nicht mehr als 10 bis 15 Euro pro qm.
Nicht viel anders verhält es sich mit den sonstigen Fixkosten. Ein Breitbandanschluss fürs Internet gibt es für umgerechnet 12 Euro im Monat und für einen Mobilfunkvertrag zahlen Sie je nach Vertrag zwischen 10 und 20 Euro im Monat.
Nicht nur in den Städten sind die Netze hervorragend ausgebaut, sondern auch in vielen ländlichen Gebieten ist die Versorgung inzwischen sehr weit fortgeschritten.
Das wohl stärkste Argument für einen Firmensitz in Bulgarien sind die Lohnkosten, die zu den niedrigsten in der EU gehören. So betrug 2018 der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Bulgarien umgerechnet rund 580 Euro.
Während der durchschnittliche monatliche Bruttolohn in den ländlichen Gebieten unter 500 Euro liegt, beträgt er in den Städten einschließlich Sofia 783 Euro. Verglichen mit Deutschland und anderen EU-Staaten sind die niedrigen Lohnkosten in Bulgarien ein entscheidender Standortvorteil.
Natürlich gibt es branchenspezifische Unterschiede. Während in der verarbeitenden Industrie, im Handel und in der Logistik Bruttolöhne von durchschnittlich 520 Euro gezahlt werden, sind sie in der Informationstechnologie und bei Finanzdienstleistung deutlich höher. Spitzenreiter sind IT-Fachkräfte, die durchschnittlich 1.390 Euro im Monat verdienen.
Ihnen folgen Beschäftigte in der Finanzwirtschaft und im Energiesektor mit jeweils rund 950 Euro im Monat und Beschäftigte im Bergbau mit 865 Euro Bruttomonatslohn. Bei gefragten Spezialisten mit Top-Qualifikationen werden die Löhne in den kommenden Jahren in den genannten Branchen steigen.
Nicht nur die Bruttolöhne liegen in Bulgarien deutlich unter denen Deutschlands, sondern auch die Lohnnebenkosten. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3.000 Leva, was umgerechnet einer Einkommenshöhe von 1.534 Euro entspricht.
Vom Arbeitgeber sind in 2019 Beitragsanteile in Mindesthöhe von 18,92 % zu entrichten: 1. Öffentlich-rechtliche Versicherung (10,92 %) 2. Zusätzliche gesetzliche Rentenversicherung (2,8 %) 3. Krankenversicherung (4,8 %)
Außerdem sind vom Arbeitgeber Beiträge für einen Fonds zu entrichten, der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Je nach Risikobemessung schwankt der Anteil zwischen 0,4 % (Dienstleistungen) und 1,1 % (Baubranche). Insgesamt sind vom Arbeitgeber also zwischen 18,92 % und 19,62 % zu leisten.
Die Lohnnebenkosten sind nicht ganz paritätisch, da der Arbeitgeberanteil etwas höher ausfällt. Die Arbeitnehmeranteile betragen in der Summe aktuell nur 13,78 %.
Neben den Unternehmenssteuern sind natürlich auch die persönlich zu zahlenden Steuern wie die Einkommensteuer von Belang. In Bulgarien gibt es keine Steuerprogression, sondern eine Flat-Tax von 10 % auf alle Einkommensarten.
Sowohl Einkommen aus Arbeitsverhältnissen als auch Mieteinkünfte werden in Bulgarien pauschal versteuert. Mit der Einführung des pauschalen Steuertarifs will der bulgarische Staat Investitionen und Konsum und damit das Wirtschaftswachstum fördern, Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft bekämpfen und natürlich ausländischen Investoren Anreize bieten.
Beispiel zur Berechnung der Lohnkosten:
Angenommen das Bruttoeinkommen beträgt 1.150 Leva (588 Euro). Die vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehaltenen Sozialabgaben betragen dann 158,47 Leva. Nach deren Abzug verbleiben 991,53 Leva. Hierauf wird die Einkommensteuer in Höhe von 10 % erhoben (99,15 Leva). Somit verbleibt dem Arbeitnehmer ein Nettoeinkommen in Höhe von 892,38 Leva (456,27 Euro).
Vom Arbeitgeber werden anteilig 217,58 Leva (111,25 Euro) gezahlt, was 18,92 % vom Brutto entspricht. Die Lohnkosten für diesen Arbeitnehmer betragen demnach 1.367,58 Leva (699,23 Euro).
Liegt der Arbeitnehmer über der relevanten Beitragsbemessungsgrenze von 3.000 Leva (1.533,88 Euro), dann stagniert der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben – je nach Risikobemessung – zwischen 567,60 Leva (290,21 Euro) und 588,60 (300,95 Euro). Somit liegen die arbeitgeberseitig maximal zu leistenden Sozialabgaben bei umgerechnet 300,95 Euro.
Nicht nur die Löhne sind in Bulgarien deutlich niedriger als im übrigen EU-Ausland, sondern auch die Lebenshaltungskosten. In der Landeshauptstadt Sofia beträgt die Miete für eine Wohnung im Durchschnitt ein Drittel von dem, was sie in einer deutschen Großstadt kostet.
Dies gilt für die Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom, Wasser etc. Auch Grundnahrungsmittel sind deutlich günstiger und kosten im Vergleich zu Deutschland im Schnitt weniger als die Hälfte.
Vor diesem Hintergrund lässt sich bei einem vergleichsweise niedrigeren Gehalt in Bulgarien ein relativ gutes Leben führen. Es überrascht daher nicht, dass es gerade deutsche Rentner mit niedrigen Altersrenten nach Bulgarien zieht, weil sie dort eine höhere Kaufkraft haben, als in Deutschland.
Das EU-Land Bulgarien, das 2007 in die EU eintrat, bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen, Start-ups und Freelancern hervorragende Chancen. Die deutlich niedrigeren Kosten bei Löhnen und Gehältern sind kein Ausdruck von geringerer Qualifikation, sondern stehen im Einklang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Sie müssen daher im Kontext mit den deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten betrachtet werden. Gleich, ob eine Firma vor Ort oder aus der Ferne in Bulgarien gegründet wird – das Land bietet Gründern in vielen Branchen ganz ausgezeichnete Rahmenbedingungen. Nicht zuletzt bieten die fantastisch niedrigen Steuersätze Leistungsanreize, die man andernorts inzwischen vergeblich sucht.
Zusammenfassung zur Firmengründung in Bulgarien
Günstige Unternehmenssteuern von gerade einmal 10% lassen sich völlig legal durch die Gründung und Verwaltung einer Körperschaft wie der bulgarischen EOOD oder OOD realisieren. Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland achten auf entsprechende Substanz. allerdings ist es nicht mit einer bloßen Firmengründung in Bulgarien getan und es gibt viel zu beachten, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie über wesentliche Details stolpern.
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