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Deutsch – Firmengründung in den USA

Firmengründung in den USA

Firmengründung USA – US LLC oder US INC gründen

Eine Firmengründung in den USA in Form einer LLC birgt einige Vorteile. Eine LLC (Limited Liability Company) kann unter bestimmten Umständen in den USA steuerbefreit sein.

Bei der LLC handelt es sich um eine besondere Gesellschaftsform, bei der zwar eine beschränkte Haftung greift, steuerlich wird die LLC aber nicht als Kapitalgesellschaft auf Unternehmensebene besteuert, sondern ihre Member (Gesellschafter).

Eine US LLC kann insofern „anonym“ gegründet und verwaltet werden, als dass in manchen US-Bundesstaaten die Namen der Member und Manager nicht im Handelsregister veröffentlicht werden oder in manchen Fällen dem jeweiligen Staat nicht bekannt sind.

Die US INC hingegen ist eine „waschechte“ Kapitalgesellschaft, die auf Unternehmensebene besteuert wird. Seit der Steuerreform „Tax Cuts and Jobs Act of 2017“ beträgt der Unternehmenssteuersatz der INC bundesweit 21%, zuvor waren 35% fällig.

Auch durch den Einsatz von Treuhand-Geschäftsführer (Manager) und ein Treuhand-Gesellschafter (Member) zum Einsatz kommen, lässt sich der „Sichtschutz“ erhöhen.

Der automatische Informationsaustausch bei der Eröffnung und Verwaltung von US-Geschäftskonten findet nicht statt, da die USA am CRS (Common Reporting Standard) nicht teilnehmen.

Selbstverständlich will spätestens die Bank genau wissen, mit wem sie es zu tun hat und wer der Beneficial Owner ist. Nach außen hin findet jedoch in vielen Bundesstaaten keine Kommunikation der Member und Manager einer LLC statt.

Zahlreiche Vorteile einer Firmengründung in den USA

Steuern zu sparen ist sicherlich ein attraktiver Aspekt, doch es gibt einige andere wirtschaftliche Gründe, warum Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft in den USA in Erwägung ziehen sollten.

Die USA – speziell im US-Bundesstaat Texas – locken neben einer makellosen internationalen Reputation mit dem größten Finanzsektor der Welt, liberalen und stabilen Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln und einem strengen Bankgeheimnis.

 

  • Makellose internationale Reputation
  • Stabile Rahmenbedingungen für Unternehmer
  • Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
  • Steuerbefreiung der LLC in den USA möglich
  • 21% Unternehmenssteuersatz für INCs
  • Banking außerhalb der EU
  • Kein Informationsaustausch AIA/CRS
  • Stabiler Finanzsektor
  • Währungskonto in USD
  • Amtssprache ist Englisch

Welcher Bundesstaat ist der richtige?

Wer kann eine Firma in den USA gründen?

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer eine Firma in den USA gründen. Einen erheblichen Unterschied macht die Rechtsform und die steuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts in Abhängigkeit vom Wohnsitz des Geschäftsführers und Gesellschafters.

Zum einen muss man bei der Wahl der Rechtsform und der Wahl der Besteuerung unterscheiden, so gibt es erhebliche Unterschiede zwischen der C-Corporation, der S-Corporation und der LLC.

Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich

Befindet sich Ihr Wohnsitz als Shareholder (Gesellschafter) in Deutschland oder Österreich, so müssen Sie Ihr Welteinkommen in Ihrem Wohnsitzland versteuern.

Dies gilt sowohl für LLCs bei denen die Member direkt besteuert werden, als auch für Incorporations, die Kapitalgesellschaften wie der deutschen GmbH oder AG ähneln.

Es empfiehlt sich die Abgabenordnung und das Außensteuergesetz zu studieren. Damit die amerikanischen Steuersätze Anwendung finden, muss sich der Ort der geschäftlichen Oberleitung in den USA befinden und es darf auf gar keinen Fall eine Betriebsstätte in Deutschland oder Österreich ausgelöst werden, in der Folge sind sämtliche Steuervorteile verwirkt.

Ablauf einer Firmengründung in den USA

Entscheiden Sie sich für eine Firmengründung in den USA, nehmen Sie ganz einfach Kontakt per E-Mail oder Telefon mit uns auf. Die Firmengründung ist innerhalb weniger Tage abgeschlossen, die Kontoeröffnung beansprucht erneut 5-10 Werktage. Nach drei Wochen steht die Firma in den USA inkl. Kontoeröffnung.

Kosten einer Firmengründung in den USA

Bei der Firmengründung einer LLC oder INC kommt es bei den Gründungskosten und den fortlaufenden Kosten für die State-Tax darauf an, in welchem US-Bundesstaat Sie Ihre Gesellschaft gründen möchten.

Wir haben den Geschäftsbereich USA in ein eigenständiges Projekt ausgegliedert.

Durch die Northwest Formations LLC bieten wir eine Plattform, die sich ausschließlich mit den Belangen unserer Mandantschaft im Hinblick auf die USA auseinandersetzt.

Automatischer Informationsaustausch findet in den USA nicht statt

Der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen bzw. Common Reporting Standard findet in den USA nicht statt. Das Bankgeheimnis ist hierzulande noch ein hohes Gut und dessen Abschaffung ziehen die USA nicht ansatzweise in Erwägung, da die Vereinigten Staaten sehr auf Fremdkapital im eigenen Land angewiesen sind.

Zusammenfassung zur Firmengründung in den USA

Je nach steuerlicher Einordnung der US-Gesellschaft zum Beispiel in Form einer LLC, als ‚Pass-Through-Entity‘ mit nur einem Member (Gesellschafter) und Manager (Geschäftsführer) lässt sich eine komplette Steuerfreiheit in den USA erzielen.

Der Einsatz einer INC (Kapitalgesellschaft) führt bei gleichzeitiger Substanz in den USA zur Steuerpflicht der Gesellschaft nach amerikanischem Steuerrecht, in der Folge ist der Gewinn bundesweit mit 21% zu versteuern.

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