Firmengründung in England – UK Limited gründen

Das Vereinigte Königreich oder auch Großbritannien (engl. United Kingdom) wurde im Jahr 1922 gegründet und besteht mit ca. 65 Millionen Einwohnern aus den vier Ländern: England, Wales, Schottland und Nord-Irland. Die Hauptstadt ist London und zählt derzeit etwa 8,5 Millionen Einwohner.

Das Vereinigte Königreich bietet mit dem Common Law und der Rechtsform der britischen Limited ein sehr gründerfreundliches Umfeld. Das Stammkapital beträgt lediglich ein britisches Pfund Sterling.

Der Beitritt in die Europäische Union im Jahr 1973, die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs und die Niederlassungsfreiheit ermöglichten es zu Beginn des 21. Jahrhunderts innerhalb anderer EU-Mitgliedstaaten britische Gesellschaften wie die Limited zu gründen und zu verwalten, ohne Negativwirkungen.

Die „englische GmbH“ bzw. Limited By Shares kann innerhalb von 24 Stunden gegründet werden und ist – anders als die deutsche GmbH – sofort rechtsfähig, nicht erst mit der Eintragung ins deutsche Handelsregister.

Für die Gründung einer UK Limited reicht ein Registered Office im Vereinigten Königreich, ein Memorandum & Articles of Association sowie die Zahlung der Registergebühr. Eine Expressgründung innerhalb von 24 Stunden ist gegen Aufpreis möglich.

Bei einziger Betriebsstätte im Vereinigten Königreich gilt derzeit ein niedriger Unternehmenssteuersatz in Höhe von 19% auf die Gewinne der Limited. Der Steuervorteil gegenüber der heimischen Gründung kann aber nur entfaltet werden wenn der Sitz der geschäftlichen Oberleitung (Principal Place of Business) sich in Großbritannien befindet.

Leitet der Geschäftsführer das Tagesgeschäft und die Geschicke der britischen Gesellschaft beispielsweise von Deutschland aus, so gilt in der Folge deutsches Steuerrecht für die Unternehmensgewinne, dies resultiert aus der durch den deutschen Wohnsitz des Geschäftsführers ausgelöste Betriebsstätte in Deutschland. Konsequenter Weise muss die deutsche Betriebsstätte sodann auch im deutschen Handelsregister angemeldet werden.

Befindet sich die einzige Betriebsstätte und der principal place of business jedoch in England, gilt englisches Steuerrecht. Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen gibt es in England nicht, stattdessen werden die Umsatzsteuern alle drei Monate gemeldet und direkt bezahlt. Auch eine Umsatzsteuerjahresmeldung gibt es in England nicht. Außerdem müssen ein Annual Return und das Self Assessment der Limited Company eingereicht werden.

Wenn Sie also wert auf eine schnelle und günstige Gründung mit beschränkter Haftung innerhalb der EU legen, dann bietet das Vereinigte Königreich Ihnen genau diese Vorzüge. Die Geschäftsführer (Director) und Gesellschafter (Shareholder) sind öffentlich im englischen Handelsregister (Companies House) einsehbar.

Seit 2018 sind auch Persons with Significant Control (PSC) bzw. wirtschaftlich Berechtigte (Beneficial Owner) im Handelsregister bekanntzugeben. Das zuständige Finanzamt und Großbritannien ist das HMRC (Her Majesty´s Revenue and Customs).

Verspätete oder nicht gezahlte Steuern werden mit teilweise empfindlichen Bußgeldern geahndet, je nach Länge der Übertretung. Generell sind die britischen Finanzbeamten aber sehr freundlich und hilfsbereit.

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Zahlreiche Vorteile bei einer Firmengründung in England

– Sehr schnelle Gründung
– Sehr niedriges Stammkapital
– Sofortige Rechtsfähigkeit der Gesellschaft
– Sofortige beschränkte Haftung
– Echte Kapitalgesellschaft
– Firmengründung in einem EU-Staat
– EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
– Niederlassungsfreiheit
– Stabiler und renommierter Finanzsektor
– Landeswährung ist das britische Pfund (Sterling)
– Amtssprache ist Englisch
– Common Law
– Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
– Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz
– Unternehmenssteuersatz von 19%
– Non-Dom Status bei Wohnsitz im UK möglich

Nennenswerte Nachteile einer Firmengründung in England

– 19% Unternehmenssteuer sind zwar nicht viel aber auch nicht wenig
– Die Ungewissheit über die Folgen des Brexit sorgen für Planungsunsicherheit

Ablauf einer Firmengründung in Großbritannien

Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr, einer Passkopie und einer Verbrauchsrechnung kann die Firmengründung in England erfolgen.

Steuerfreie Auslandseinkünfte für Non-Doms

Der Non-Dom Status ist ein Rechtsgebrauch aus dem Vereinigten Königreich und sorgt dafür, dass Personen die zwar im United Kingdom wohnhaft aber nicht steuerlich domiziliert sind (resident but non domiciled), ihre Auslandseinkünfte nicht versteuern müssen, wenn diese im Ausland verbleiben und nicht ins Königreich überwiesen (remittance base) werden. Aufgrund vorhandener CFC-Rules sollte der Non-Dom bei Auslandsgesellschaften jedoch auf ausreichend Substanz (Substance Escape) vor Ort achten. Auch wenn dies derzeit in Great Britain nicht scharf kontrolliert wird, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der ‚Taxman‘ zuschlägt und dann kann es teuer werden.

Kosten einer Firmengründung in England

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Buchen Sie hierfür einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen:

Kontoeröffnung bei einer etablierten Bank

Wir unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung bei einem etablierten Finanzinstitut. Verfügt der Director (Geschäftsführer) über einen Wohnsitz in Großbritannien steht einer Kontoeröffnung innerhalb des Vereinigten Königreichs nichts im Weg. Befindet sich der Wohnsitz des Geschäftsführers außerhalb des United Kingdom ist eine Kontoeröffnung nur eingeschränkt möglich.

Der Brexit und die Folgen für Ihre Limited Company

Das Inkrafttreten des ‚Brexit‘ ist nur noch wenige Monate entfernt. Großbritannien kündigte nach seinem Referendum über den Austritt aus der Europäischen Union das Ausscheiden aus dem Staatenbund an. Da die Briten sich so viele Vorteile (EU-Binnenmarkt) wie möglich sichern möchten und entsprechende Verantwortung innerhalb des Bündnisses zu übernehmen, dies im Widerspruch zu den Grundsätzen der EU steht und es daher Schwierigkeiten bei den Austrittsverhandlungen gibt, sind die Folgen eines Brexits nicht absehbar. Erfolgt dieser ungeordnet (Hard Brexit) ist die Anerkennung der britischen Limited jedenfalls gefährdet. Dies hätte schwere Negativwirkungen für britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten.

Löschung einer britischen Limited Company

Sie sind bereits Gesellschafter oder Geschäftsführer einer britischen Limited und möchten diese im Hinblick auf den Brexit oder aus anderen Gründen gerne löschen? Kontaktieren Sie uns hierzu, wir vermitteln Sie an einen Steuerberater im UK, der den ’strike-off‘ für Sie vornimmt.

Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung der Limited

Im Vereinigten Königreich gelten ähnlich wie in Deutschland eine Buchführungspflicht, eine Aufbewahrungspflicht und einer Pflicht zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung (Income Tax Statement). Falls Sie diese Aufgaben nicht auf eigene Faust meistern können oder wollen, empfehlen wir Ihnen gerne einen versierten Steuerberater, der im britischen Steuerrecht zuhause ist.

Zusammenfassung zur Firmengründung in Großbritannien

Die britische Limited ist schnell und günstig gegründet, sofort rechtsfähig und einsatzbereit. Im Schatten des Brexit kann sie allerdings für viele Gründer in Kürze uninteressant werden. Wer seine britische Limited gerne löschen möchte, kann dies über einen britischen Steuerberater erledigen lassen, wir empfehlen Ihnen gerne einen.

 

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